Neues Adoptionshilfegesetz

Recht auf umfassende Beratung

Die Adoption von Kindern wurde zuletzt umfassend neu geregelt. So gilt seit 1. April 2021 das sogenannte Adoptionshilfegesetz. Familien, die ein Kind adoptieren wollen, haben nun einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Beratung. Im Vorfeld von Stiefkindadoptionen ist sogar zumeist eine Pflichtberatung vorgeschrieben.

Mehr Rechte gibt es für die biologischen Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben: Sie erhalten einen Anspruch auf Informationen aus der Adoptionsfamilie – vorausgesetzt, dass alle Beteiligten damit einverstanden sind. Gleichzeitig sind Auslandsadoptionen auf eigene Faust grundsätzlich verboten.

Quelle: dpa, 19.7.2021 ∙ DHZ

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 20.07.2021