Rechtsanspruch auf Schutzplatz
Von Gewalt betroffene Frauen haben in Thüringen nun erstmals einen Rechtsanspruch auf einen Schutzplatz. Um das auch umsetzen zu können, soll es künftig mehr und vor allem flächendeckend Frauenhäuser und Schutzwohnungen in Thüringen geben. Damit sei Thüringen ein Vorreiter beim Schutz von Frauen vor Gewalt, teilte die Beauftragte für Gleichstellung von Frau und Mann, Gabi Ohler, mit.
»Es gibt keinen Ausschlussgrund mehr: Ob Studentin, EU-Bürgerin, Beamtin oder Obdachlose: wer von Partnerschaftsgewalt betroffen ist, hat ein Recht auf Aufnahme in jedem vorhandenen Frauenhaus«, betonte Ohler. Sie forderte zudem, die Finanzierung der Pläne besser abzusichern.
Einem entsprechenden Gesetz, durch das die Zuständigkeit für Frauenhäuser zum Jahreswechsel von den Kommunen aufs Land überging, hatte der Landtag im Sommer 2024 zugestimmt. Zuvor hatten Sozialpolitiker:innen immer wieder kritisiert, dass es zu wenige solcher Schutzeinrichtungen in Thüringen gebe und fünf Landkreise über überhaupt keine verfügen. Das soll sich künftig ändern.
Geplant sei mehr Personal und etwa 100 Betten mehr. Auch barrierefreie Räumlichkeiten sollen berücksichtigt werden, sagte Ohler. Zudem solle es perspektivisch eine Einrichtung für Männer und queere Personen geben, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Quelle: dpa, 2.1.2025 · DHZ