Regierungskoalition einigt sich auf: Nein heißt Nein!
Die Reformierung des Sexualstrafrechts soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein. In dem Gesetz soll der Grundsatz „Nein heißt nein“ eingearbeitet werden. Künftig wird es für eine Strafbarkeit einer Vergewaltigung ausreichen, wenn das Opfer die sexuelle Handlung erkennbar ablehnt. Darüber hinaus soll auch ein Straftatbestand „Sexuelle Belästigung“ eingeführt und damit das so genannte „Grapschen“ strafbar gemacht werden.
Der Rückhalt in der Bevölkerung für eine Reform des Sexualstrafrechts scheint der Koalition sicher zu sein. Laut einer repräsentativen Umfrage von Infratest dimap befürworten über 80 Prozent der Befragten eine Reform, nur 10 Prozent waren der Meinung, dass das Sexualstrafrecht nicht reformiert werden müsse.
(Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, 20.6.2016. www.tagesschau.de/inland/sexualstrafrecht-139.html/DHZ)