Schiedsstelle muss über freie Wahl des Geburtsortes entscheiden
In den aktuellen Verhandlungen des Deutschen Hebammenverbandes e.V. (DHV) mit dem GKV-Spitzenverband konnte keine Einigung erzielt werden. Die Schiedsstelle soll angerufen werden. Gescheitert sind die Verhandlungen an den nicht überbrückbaren Differenzen zu den Ausschlusskriterien für Hausgeburten. Der GKV-Spitzenverband wollte wissenschaftlich nicht belegte Ausschlusskriterien pauschal festlegen, Frauen dabei das Recht zur Mitbestimmung absprechen und Vorgespräche von Hebammen mit Schwangeren zur Geburt und der Wahl des Geburtsortes nicht ausreichend finanzieren.
Eine individuelle Prüfung von Hebammen für eine sinnvolle Einordnung medizinischer Befunde in Einzelfällen, die bisher Praxis ist bei den Geburten in Geburtshäusern, wäre damit ausgeschlossen.
Die Auswirkungen sind weitreichend für die Hebammen: Eine fünfprozentige Vergütungssteigerung liegt auf Eis. Die Ausgestaltung des Sicherstellungszuschlags, der ab Juli 2015 Hausgeburten unterstützen sollte, ist weiterhin offen. Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e.V., ist besorgt: „Wir werden noch mehr Hebammen verlieren. Der Sicherstellungszuschlag sollte verhindern, dass immer mehr Hebammen aus der Geburtshilfe aussteigen. Jetzt ist alles wieder offen, weil die Hebammen nicht planen können.“ Der Hebammenverband fordert deshalb den GKV-Spitzenverband auf, eine alternative Lösung zur Vereinbarung des Sicherstellungszuschlags mitzutragen. Denn Entscheidungen, die die Schiedsstelle treffen muss, können oft erst nach Monaten gefällt werden. Der sogenannte Sicherstellungszuschlag sollte jedoch bereits ab Juli 2015 greifen und einen finanziellen Ausgleich bieten für Hebammen, die freiberuflich nur wenige Geburten durchführen und damit die stark angestiegenen Haftpflichtprämien nicht erwirtschaften können. Die Haftpflichtprämie für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen steigt im Juli erneut um über 20 Prozent auf 6.274,32 Euro.
In den Verhandlungen wurde ein umfassendes Vertragswerk besprochen, das beispielsweise Berufsausübung und Qualitätsmanagement für freiberuflich tätige Hebammen neu regeln soll. Bei fast allen Vertragsbestandteilen wurde ein Konsens gefunden. Beim Thema Hausgeburt jedoch scheitert eine Einigung an Forderungen der Krankenkassen, die beispielsweise auch die Überschreitung des errechneten Geburtstermins als Ausschlusskriterium für eine Hausgeburt definieren wollen – allein davon wäre ein großer Teil aller Schwangeren betroffen.
(Deutscher Hebammenverband, 30.4.2015)