DDG

Schwangerschaftsdiabetes – Verbot ungeeigneter Blutentnahmesysteme gefordert

Nur Blutentnahmeröhrchen, die neben Natrium-Fluorid auch Citrat enthalten, können zuverlässig über einen Schwangerschaftsdiabetes Auskunft geben. Darauf weist die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hin. „Uns liegen Hinweise vor, dass einige Frauenärzte und Labormediziner immer noch Blutentnahmesysteme nutzen, die allein Natrium-Fluorid enthalten“, erklärt Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG. Bei diesen Systemen bestehe die Gefahr, einen Schwangerschaftsdiabetes zu übersehen.

Die DDG fordert die Krankenkassen auf, bei Nutzung ungeeigneter Systeme die Kostenerstattung für das Screening zu stornieren. Hersteller sollten zudem die Produktion und den Vertrieb reiner Natrium-Fluorid-Blutentnahmesysteme unverzüglich einstellen. Seit 2012 schreibt die Mutterschaftsrichtlinie für werdende Mütter zwischen 24 und 28 Schwangerschaftswochen eine blutzuckergestützte Untersuchung auf Gestationsdiabetes vor. Werden die Blutproben zur Blutzuckerbestimmung an ein Labor geschickt, muss der Abbauprozess der Glukose – die Glykolyse – im Blutentnahmeröhrchen gestoppt werden, da sonst die Referenzwerte ihre Gültigkeit verlieren.

„Dafür reicht aber der Glykolyse-Hemmer Natrium-Fluorid allein nicht aus, er stoppt den Abbau erst nach vier Stunden“, erklärt Professor Dr. Lutz Heinemann, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Diabetes und Technologie der DDG. „Das kann die Ergebnisse verfälschen und birgt damit die Gefahr eines falsch-negativen Befundes – also das Risiko, einen Gestationsdiabetes zu übersehen.“ Eine zuverlässige Auskunft geben derzeit nur Blutentnahmeröhrchen, die neben Natrium-Fluorid auch Citrat enthalten. „Diese Kombination bewirkt eine nahezu vollständige Glykolyse-Hemmung“, so Heinemann.

Die DDG hat zu diesem Thema eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die Interessierte unter folgendem Link nachlesen können: http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadmin/Redakteur/Stellungnahmen/.

(Deutsche Diabetes Gesellschaft, 13.8.2014)

Rubrik: Schwangerschaft

Erscheinungsdatum: 18.08.2014