Strafprozess gegen Hebamme eingestellt

Nach etwa einem Monat wurde der Strafprozess am Bochumer Landgericht gegen eine freiberufliche Hebamme mit dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung überraschend eingestellt.
Am 1. September 2023 wurde am Landgericht Bochum der viel beachtete Strafprozess gegen eine freiberufliche 60-jährige Hebamme überraschend eingestellt. Die Kollegin stand seit dem 7. August wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Ihr war vorgeworfen worden, schuldig am Tod einer 45-jährigen Mutter zu sein, die im September 2020 einen gesunden Sohn bei einer zunächst physiologisch verlaufenden Hausgeburt zur Welt gebracht hatte.
Die Familie hatte das Neugeborene anfangs freudig begrüßt, die Mutter hatte es an die Brust gelegt. Einige Zeit nach der Wassergeburt verschlechterte sich ihr Zustand jedoch, ihr Herz-Kreislaufsystem wurde instabil bis hin zur Asystolie. Unter Reanimation wurde sie vom Rettungsdienst in die Klinik verlegt.
Dort entwickelte sich im Laufe der nächsten Stunden eine massive Blutung, die trotz zahlreicher Maßnahmen und der Verlegung in eine Klinik mit höherer Versorgungsstufe letztlich nicht aufzuhalten gewesen war. 21 Stunden nach der Geburt verstarb die Mutter an einem Multiorganversagen infolge der Blutung.
Niemand trage die Schuld am Tod der Frau, stellte der Vorsitzende Richter abschließend fest. Neben anderen Anschuldigungen in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die das Gericht nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht aufrecht erhalten hatte, stand am Ende noch ein Übernahmeverschulden im Raum.
Die Schwangere hatte nach einer traumatisch erlebten ersten Geburt im Krankenhaus, unter allen Umständen eine Hausgeburt angestrebt – entgegen dem eindringlichen Rat von zwei Gynäkologinnen aufgrund von Risiken, wie Komplikationen bei der ersten Geburt. Sie waren allerdings im Mutterpass weder durch die Klinik, noch durch die betreuende Frauenärztin ausreichend dokumentiert worden und so für die Hebamme in ihrem Ausmaß nicht ersichtlich gewesen.
Gegenüber der Witwe erklärte die Hebamme, wie leid ihr der Tod der Mutter tue und dass sie mit dem Wissen aus heutiger Sicht, die geburtshilfliche Vorgeschichte der ersten Geburt genauer recherchiert und die Betreuung der Hausgeburt dann nicht übernommen hätte. Das Verfahren wurde mit der Auflage einer Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund beendet. Die Hebamme ist damit weder schuldig gesprochen noch vorbestraft.
Quelle: Katja Baumgarten/ DHZ, 10.9.23