Gerichtsurteil

Trennungsunterhalt trotz potenziell anderem Vater

  • Ein Ehemann wollte keinen Trennungsunterhalt zahlen, da er es für möglich hielt, dass ein anderer Mann der biologische Vater des in der Ehe geborenen Mädchens sei.

  • Ein Ehemann hielt es für möglich, dass nicht er, sondern ein anderer Mann Vater des ehelichen Kindes sei. Daraufhin wollte er nach der Trennung keinen Trennungsunterhalt zahlen. Er ist dennoch dazu verpflichtet. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

    Im konkreten Fall weigerte sich der Mann, seiner Frau Trennungsunterhalt zu zahlen. Er betrachtete seine Unterhaltspflicht als »grob unbillig«, da er es für möglich hielt, dass ein anderer Mann der biologische Vater des in der Ehe geborenen Mädchens sei.

    Mit dieser Argumentation hatte er vor Gericht allerdings keinen Erfolg er muss zahlen. Es sei in der Tat ein schwerwiegendes Fehlverhalten, wenn die Frau die mögliche Vaterschaft eines anderen Mannes verschweige. In dem Fall sei jedoch schon vor der Geburt des Kindes die außereheliche Beziehung der Frau bekannt gewesen. Das Ehepaar sei »davon ausgegangen«, dass der Ehemann der biologische Vater des Kinds sei.

    Quelle: dpa, 22.2.2022 ∙ DHZ

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 25.02.2022