Familienrecht

Unverheiratete Paare sollen Stiefkinder adoptieren können

Auch unverheiratete Paare können künftig Stiefkinder adoptieren. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt haben. Ist einer der beiden PartnerInnen noch mit einer anderen Person verheiratet, ist die Adoption nur in Ausnahmefällen möglich. Bisher durften Stiefkinder nur nach einer Eheschließung adoptiert werden.

Quelle: dpa, 1.4.2020 · DHZ
 

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 02.04.2020