Frankreich

Verheiratete Männer scheitern mit Klage auf Geburtsprämie

Zwei verheiratete Männer sind in Frankreich mit ihrer Klage auf Zahlung einer Geburtsprämie für ihren Sohn gescheitert. Das Kind war von einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht worden. Wie das Gericht im elsässischen Mulhouse nun entschied, hätten die beiden Väter zwar Anspruch auf Kindergeld, aber nicht auf die Geburtsprämie, weil dafür laut Vorschriften bei den Empfängerinnen eine Schwangerschaft erforderlich sei.

Die Prämie von 900 bis 1.000 Euro wird üblicherweise im siebten Schwangerschaftsmonat ausgezahlt, um Eltern bei den Ausgaben rund um eine Geburt zu unterstützen.

Das Gericht mahnte beim Gesetzgeber mit Blick auf neue Formen der Elternschaft eine mögliche Anpassung der Regelungen an. Das Gericht könne sich aber nur auf die Anwendung geltenden Rechts beschränken.

Der Richter könne nicht als Verfechter einer Elternschaft auftreten, die auf einen in Frankreich verbotenen Zeugungsprozess zurückgehe, hieß es in dem schriftlichen Urteil Mitte November.

Quelle: dpa, 17.11.2021 ∙ DHZ

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 22.11.2021