Gemeinsamer Bundes­aus­schuss

Versicherteninformation zum NIPT geplant

  • Eine Versicherteninformation soll Schwangere künftig bei der Entscheidung unterstützen, ob sie einen Pränataltest durchführen lassen möchten.

  • Eine zweiteilige Versicherteninformation soll Schwangere bei der Entscheidung unterstützen, ob vorgeburtliche Untersuchungen für sie sinnvoll sein könnten – und wenn ja, welche. Erstellt hat die In­formation das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

    Der Auftrag dazu kam vom Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA). Dieser hatte im September 2019 ent­schieden, dass die Krankenkassen in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung einen nicht invasiven Pränataltest (NIPT) übernehmen sollen.

    Damit der Test nur in begründeten Fällen zum Einsatz kommt und werdende Eltern seine Grenzen realis­tisch einschätzen können, beauftragte der G-BA das IQWiG mit der Entwicklung der Versicherteninforma­tion, die zukünftig verpflichtend eingesetzt werden soll.

    Die IQWiG-AutorInnen haben ihre zweiteilige Information mit 800 Frauen und 200 Männern zwischen 20 und 45 Jahren getestet. Ergebnis: Sowohl die Kurzinformation als auch eine ausführlichere Broschüre stießen auf sehr hohe Akzeptanz.

    ÄrztInnen können die Materialien voraussichtlich künftig bei der Beratung über pränataldiagnostische Unter­suchungen einsetzen. Der Beschluss des G-BA zur Versicherteninformation ist für 2021 geplant.

    Quelle: aerzteblatt.de, 5.1.2021 DHZ

    Rubrik: Schwangerschaft

    Erscheinungsdatum: 08.01.2021