DGUV

Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe

Die große Zahl an Geflüchteten ist derzeit nur durch den Einsatz von ehrenamtlichen HelferInnen zu bewältigen, andere helfen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit. Informationen, wie es dabei um den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung steht, hat der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Internet unter www.dguv.de zusammengestellt.

Das Infoblatt „Versicherungsschutz bei der Flüchtlingshilfe“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beinhaltet neben den allgemeinen Informationen nützliche Tipps für die tägliche Praxis.

(DGUV, 17.11.2015)

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 17.12.2015