Nordrhein-Westfalen

Zwei Zentren für Präimplantationsdiagnostik

  • In Nordrhein-Westfalen soll es künftig zwei Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID) geben - die PID ist in Deutschland nur in Ausnahmefällen erlaubt.

  • In Nordrhein-Westfalen (NRW) soll es künftig maximal zwei Zentren für Präimplantationsdiagnostik (PID) geben, eines in der Region Nordrhein, eines in Westfalen-Lippe. Die Zulassungsstelle für die beiden Zentren wird bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe angesiedelt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das nordrhein-westfälische Kabinett Anfang April gebilligt. Der Entwurf kann damit als „Präimplantationsdiagnostikgesetz Nordrhein-Westfalen“ (PIDG NRW) in den Landtag eingebracht werden.

    Grundsätzlich ist die PID in Deutschland verboten. Der Bund lässt aber Ausnahmen für Paare zu, bei denen ein hohes Risiko besteht, eine schwere Erkrankung zu vererben. Über diese Einzelfälle in ganz NRW soll künftig eine Ethikkommission entscheiden, die bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelt wird.

    „Das ist eine Regelung, die den Bedürfnissen der betroffenen Risikofamilien nahekommt und ihnen helfen kann“, begrüßte der Präsident der Kammer Westfalen-Lippe, Theodor Windhorst, die Regelung. Durch die PID könnten Ärzte bei Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch bedingte Erkrankungen erkennen.

    (aerzteblatt.de, 9.4.2014)

    Rubrik: Regionales

    Erscheinungsdatum: 10.04.2014