Ungarn

Hebamme und Ärztin muss Haft antreten

Am 9. Januar 2018 bestimmte das Budapester Amtsgericht, dass das ursprüngliche Urteil vom Februar 2011 gegen die ungarische Ärztin und Hebamme Ágnes Geréb rechtskräftig sei. Die Geburtshelferin ist damit wegen Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Verstoß gegen die Berufsgesetze des Gesundheitswesens zu zwei Jahren Haft und zum Entzug ihrer Arbeitszulassung für zehn Jahre verurteilt. Das Urteil kann nicht weiter angefochten werden und wird in den nächsten Wochen vollstreckt.

Noch am 20. April 2017 hatte sich ein spezielles Gericht in Budapest mit dem Wiederaufnahmeverfahren von zwei Fällen aus den Jahren 2003 und 2007 beschäftigt. 2003 war sieben Monate nach der Geburt von Zwillingen eines der beiden Kinder gestorben, was mit der Geburt in Zusammenhang gebracht wurde. 2007 starb ein Baby während einer Hausgeburt infolge der Komplikationen aufgrund einer Schulterdystokie. Durch ein Gutachten wurde erreicht, dass die ursprüngliche Strafe von zwei Jahren Haft für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt und ihr Berufsverbot von zehn auf acht Jahre reduziert wurde. Gegen dieses Urteil hatten sowohl Ágnes Geréb als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Geréb gilt als Pionierin der Begleitung der Gebärenden durch die Väter und ist Gründerin des Geburtshauses "Napvilág" in Budapest. Sie wurde im Oktober 2010 kurzfristig inhaftiert und nach ihrer Entlassung im Dezember 2010 unter Hausarrest gestellt.

Quelle: Donal Kerry, International Spokesperson, Justice Campaign for Dr. Ágnes Geréb. DHZ
 

 

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 11.01.2018