Die Absage bleibt aus

Frauen lassen zehntausende Arzttermine verfallen

  • Es gibt Frauenarztpraxen, in denen man darüber nachdenkt, die Terminsprechstunde abzuschaffen, da viele Frauen Termine ohne Absage verstreichen lassen.

  • Hebammen hören Frauen oft klagen, wenn die Wartezeit länger ist als die eigene Toleranz, und die eigene Terminplanung sprengt. Hebammen und ÄrztInnen wagten sich bislang nicht halb so laut zu klagen.

    Jetzt bat ein Gynäkologe seine KollegInnen in einer deutschlandweiten Umfrage, Strichlisten über nicht eingehaltene und nicht abgesagte Termine zu führen. 622 überwiegend gynäkologische Praxen aus ganz Deutschland haben sich an der Befragung beteiligt.

    Innerhalb von frei gewählten vier Wochen wurden 35.905 Termine nicht eingehalten, beziehungsweise nicht rechtzeitig abgesagt. Das entspricht durchschnittlich 58 verfallenen Terminen pro Praxis und Monat. Die Praxis mit den meisten Ausfällen zählte 192 versäumte Termine, die mit den geringsten Ausfällen nur 12.

    Eine Umfrage des Hartmannbundes bestätigte die Ergebnisse der FrauenärztInnen. Diese hatte im Sommer dieses Jahres gezeigt, dass versäumte Termine auch in anderen Facharztdisziplinen und bei HausärztInnen für Ausfälle sorgen.

    Das Problem sind nicht die schlecht organisierten Praxen, die es durchaus gibt, sondern die egoistische Haltung der PatientInnen selbst. Denn auf diese Weise blockieren sie Termine, die andere PatientInnen gern wahrgenommen hätten. Lange Wartezeiten bei der Terminvergabe sind eine Folge davon.

    Es gibt inzwischen Frauenarztpraxen, in denen man darüber nachdenkt, die Terminsprechstunde abzuschaffen. Die Frauen könnten dann kommen, wann sie wollen, müssten aber gegebenenfalls länger warten. Oder, wenn Feierabend ist, gingen sie möglicherweise unversorgt nach Hause und kämen am nächsten Tag wieder.

    Hebammen kennen das auch, Manche Frauen melden sich zur Sprechstunde oder zum Kurs an und kommen nicht regelmäßig oder gar nicht. Die Leistungen können dann nicht abgerechnet werden, aber kurzfristig auch nicht mit anderen Terminen belegt werden. Nicht abgesagte Anmeldungen zur Wochenbettbetreuung sind besonders ärgerlich, weil Hebammen heutzutage oftmals mehr Schwangeren ab- als zusagen und dann nicht nur die Hebamme einen Honorarausfall zu beklagen hat, sondern einer anderen Frau die Wochenbettbetreuung vorenthalten wird.

    Bei ZahnärztInnen sind Behandlungsverträge bereits üblich, bei denen auch Ausfallhonorare gezahlt werden müssen, wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird. Doch Hebammen und GynäkologInnen scheinen diese Form des Behandlungsvertrages bisher nicht einzugehen.

    (Beneker, Ch.: Zehntausende versäumter Arzttermine – wie wird der Ausfall kompensiert? http://praxis.medscapemedizin.de/artikelansicht/4903203?nlid=73763_3142/DHZ)

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 06.01.2015