AFS

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Kürzlich wurde der Entwurf des neuen Mutterschutzgesetzes vorgestellt. Dieser beinhaltet unter anderem eine Beschränkung des bislang zeitlich nicht begrenzten Anspruchs auf Stillpausen auf die ersten zwölf Monate - mit folgender Begründung: Spätestens wenn das Kind zwölf Monate alt ist, sei das Stillen des Kindes weder aus ernährungsphysiologischer Sicht noch immunologischer Sicht notwendig.

Für diese Behauptung gibt es keinerlei bekannte Evidenz. Keine der deutschen Fachorganisationen empfiehlt das Abstillen mit einem Jahr, die WHO empfiehlt das Stillen bis zum Alter von zwei Jahren und darüber hinaus, und dass daher ein entsprechend langer Schutz des Stillens dem Gesetz zugrunde liegen sollte.

Die geplante Beschneidung des Schutzes für stillende Mütter und ihre Kinder ist bedenklich.

Zu befürchten ist, dass die Begrenzung auf zwölf Monate nicht nur für Stillpausen gelten wird, sondern auch zur Auslegung des Gesetzes in anderen Fragen des Mutterschutzes angewandt würde, für die im Gesetz keine explizite zeitliche Beschränkung zu finden ist: Von einer stillenden Mitarbeiterin könnte mit Bezug auf die angeblich fehlende Notwendigkeit des Stillens das Abstillen nach einem Jahr erwartet werden, um wieder uneingeschränkt einsetzbar zu sein und beispielsweise mit Gefahrstoffen, Strahlung und ansteckungsgefährlichen Stoffen arbeiten zu können.

Damit wäre das Befolgen der WHO-Empfehlung für berufstätige Mütter und ihre gestillten Kinder nicht mehr möglich, was einer Diskriminierung aufgrund des ausgeübten Berufs entspräche.

Die Arbeitsgemeinschaft freier Stillgruppen Bundesverband e.V. (AFS) begrüßt grundsätzlich die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz und befürwortet eine Beteiligung von Stillförderungs-Organisationen an dem zu bildenden Ausschuss. Um das Gesetz in Einklang mit aktuellen medizinischen Erkenntnissen und nationalen wie internationalen Empfehlungen zu bringen, sollten die Aspekte der Stillförderung angemessen berücksichtigt werden.

(Unterzeichner: Uta Tanzer, Koordinatorin des AK Stillen bei Erwerbstätigkeit im Auftrag des Bundesvorstands der Arbeitsgemeinschaft freier Stillgruppen e.V.; Monika Jahnke, 1. Vorsitzende des Berufsverband deutscher Laktationsberaterinnen IBCLC e.V.; Anja Lück, Landeskoordinatorin Thüringen im Auftrag des Vorstands von Mother Hood e.V.; Angelika Reck, Geschäftsführerin beim Deutschen Ausbildungsinsitut für Stillbegleitung gemeinnützige Unternehmergesellschaft; 7/2016)

Rubrik: 1. Lebensjahr

Erscheinungsdatum: 15.08.2016