IQWiG

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs

Schon seit 1972 gehört die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs zum Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wie beim Darmkrebs soll das Programm weiterentwickelt werden: Zum einen bekommen Frauen im Alter von 20 bis 60 Jahren künftig alle fünf Jahre einen Brief ihrer Kasse, der auf das Angebot aufmerksam macht. Zum anderen wird eine weitere Untersuchung, der Test auf Humane Papillomaviren (HPV), in das Screeningprogramm integriert. Mit dem Einladungsschreiben erhalten die Frauen zukünftig auch eine Broschüre. Sie soll über Vor- und Nachteile des Screenings informieren und so die Entscheidung erleichtern, ob eine Frau teilnimmt oder nicht.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, ein solches Einladungsschreiben sowie eine Entscheidungshilfe zu entwerfen. Die Entwürfe für beide Dokumente liegen nun vor.

Zu den Eckpunkten des Auftrags gehört, dass Frauen zwischen 20 und 60 Jahren alle fünf Jahre angeschrieben und altersbezogen über das Screening informiert werden. Frauen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren können weiterhin jährlich eine zytologische Untersuchung, den sogenannten Pap-Test, durchführen lassen. Frauen ab 35 Jahren wird künftig eine Kombination aus HPV- und Pap-Test angeboten, die alle drei Jahre in Anspruch genommen werden kann.

Die Entscheidung, für Frauen ab 35 den Pap-Test durch die Kombinationsuntersuchung als Kassenleistung zu ersetzen, basiert auch auf einer bereits 2013 abgeschlossenen positiven Nutzenbewertung des IQWiG.

(IQWiG, 14.2.2017)

Rubrik: Beruf und Praxis

Erscheinungsdatum: 15.03.2017