Deutscher Hebammenverband

Eine qualitätsorientierte Personalbesetzung in der Geburtshilfe tut Not

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) konnte bereits Ende 2015 eine immer angespanntere Arbeitssituation von Hebammen aufgrund sehr hoher Arbeitsbelastung und zunehmender Personalknappheit nachweisen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags ist jetzt auf Anfrage von Birgit Wöllert MdB der Frage nachgegangen, wie sich die Situation in anderen Ländern darstellt und ob es dort Instrumente zur Personalbemessung und Personalplanung gibt.

In Deutschland wird zwar eine Eins-zu-eins-Betreuung von einer Hebammen für eine Frau empfohlen auf der Basis einer S1-Leitline. Die Ausarbeitung kommt jedoch zum Schluss, dass die Empfehlung ohne erkennbare Wirkung bleibt. In anderen Ländern wie England, Norwegen und Spanien wird ebenfalls eine Eins-zu-eins-Betreuung empfohlen und außerdem Maßnahmen zu deren Umsetzung und Einhaltung ergriffen. Die Ausarbeitung des Deutschen Bundestags zeigt auf, dass in Deutschland die vorliegenden Hinweise auf eine Problemlage in der klinischen Geburtshilfe bisher ohne Konsequenz bleiben.

Susanne Steppat, Präsidiumsmitglied des DHV betont: „Wir brauchen in Deutschland eine bundeseinheitliche Gesundheitspersonalstatistik - über Bundesländergrenzen hinweg. Eine individuelle, an den Bedürfnissen der Gebärenden und der Kinder orientierte Eins-zu-eins-Betreuung durch Hebammen wird bereits in vielen Ländern erkannt, gefordert und gefördert. Warum nicht auch in Deutschland?“

In Deutschland sind fast 9.000 Hebammen in Kliniken angestellt beschäftigt. Das entspricht aber nur etwa 6.000 Vollzeitstellen. Damit hätte in Deutschland jede in Vollzeit beschäftigte Hebamme eine Geburtenzahl von fast 100 Geburten pro Jahr. Im Vergleich dazu sollen in Großbritannien Hebammen nur 27 bis 32 Geburten im Jahr betreuen, Norwegen geht von 33 Geburten im Jahr pro Hebamme aus.

Diese Situation muss nach Einschätzung des DHV dringend geändert werden. Dazu ist eine Abschätzung des zukünftigen Bedarfs an Hebammen und Maßnahmen, diese zeitnah auszubilden oder zu gewinnen, nötig. Viele Länder setzen solche Maßnahmen bereits um, weil sie anerkennen, dass Hebammenhilfe zur medizinischen Grundversorgung der Bevölkerung gehört. Es gibt in Deutschland zudem Personalreserven bei gut ausgebildeten und berufserfahrenen Hebammen, die einfach aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen und der geringen Bezahlung den Kliniken nicht mehr zur Verfügung stehen.

Eine S1-Leitlinie zur Personalbemessung wie in Deutschland ist aus Sicht des DHV nicht das angemessene Instrument, um eine qualitätsorientierte Personalbesetzung zu begründen, da Evidenzen fehlen. Forschungsprojekte zur Personalbemessung mit Hebammen oder eine S3 Leitlinie, die von den entsprechenden Fachgesellschaften (DGHWi und DGGG) erstellt wird, wären relevant und sollten finanziell unterstützt werden.

(DHV, 21.3.2017)

Rubrik: Beruf und Praxis

Erscheinungsdatum: 12.04.2017