Gemeinsamer Bundesausschuss

Mustervordruck für Perinatalzentren beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Juni ein Musterformular zur schichtbezogenen Dokumentation beschlossen, das zum Nachweis der geforderten Pflegepersonalschlüssel auf neonatologischen Intensivstationen dienen wird. Mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 hatte der G-BA die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QFR-RL) dahingehend konkretisiert, dass eine dokumentierte Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres als Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an den Pflegepersonalschlüssel gilt. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Schichten, in denen die in der Richtlinie vorgegebenen Personalschlüssel nicht erfüllt werden, direkt aufeinanderfolgen.

Perinatalzentren, die die Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf ihrer Intensivstation ab dem 1. Januar 2017 nicht erfüllen, sind verpflichtet, dies unter Angabe der konkreten Gründe dem G-BA unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall werden mit dem Krankenhaus auf Landesebene konkrete Schritte und Maßnahmen zur schnellstmöglichen Erfüllung der Personalvorgaben vereinbart.

Der Beschluss zur Änderung der QFR-RL wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

(G-BA, 15.6.2017)

Rubrik: Beruf und Praxis

Erscheinungsdatum: 12.07.2017