Studieren im deutschsprachigen Europa

Bachelor, Master oder mehr?

Ein Hebammenstudium lässt sich auf verschiedene Arten absolvieren: Als dualer oder primär qualifizierender Bachelorstudiengang, ausbildungsbegleitend – oder weiterführend und berufsbegleitend nach bereits erfolgter Ausbildung. Interessierte sollten einiges Grundsätzliche wissen – besonders, wenn sie auch im deutschsprachigen Ausland studieren wollen. Monika Gevers
  • Das Ende der Hochschulausbildung kann auch eine Promotion sein.

Ein Bachelorabschluss ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, mit dem jemand den ersten akademischen Qualifizierungsgrad erwirbt. Ein Bachelorgrad ist für Hebammen die Voraussetzung für weitere Qualifizierungsmöglichkeiten an einer Hochschule oder Universität, beispielsweise den zweiten akademischen Grad, den Masterabschluss. Dieser ist Voraussetzung für den dritten Grad, das Doktorat. Ein Professorentitel ist kein akademischer Grad, sondern ein Titel, der im deutschsprachigen Raum für eine besonders qualifizierte wissenschaftliche Arbeit im Verbund mit der Lehrberechtigung an einer wissenschaftlichen Hochschule verliehen wird. Daneben findet an Fachhochschulen der Professorinnentitel auch als Berufsbezeichnung für hauptamtlich Lehrende mit und ohne Doktorgrad Verwendung. Wenn für Interessierte mit dem Berufswunsch Hebamme, aber auch für an einer Fachschule examinierte Hebammen der Weg zur Qualifizierung respektive Weiterqualifizierung zukünftig über eine Hochschule oder Universität geht, stellt sich die Frage, welche Kriterien diese bei der Auswahl eines Studienganges anwenden sollten. Ein Studium kann grundsätzlich auch im Ausland absolviert werden. Wegen der gegenseitigen Anerkennung der Bildungsabschlüsse bietet sich ein Studium in der EU an – oder in den Ländern, die die Gleichstellung der Bildungsabschlüsse ebenfalls anerkennen, wie beispielsweise Norwegen oder die Schweiz. Wegen des Wegfalls der Sprachbarriere ist ein Studium mit dem Ziel der Qualifizierung zur Bachelor-Hebamme in Österreich und der Schweiz oder der Erwerb eines Mastergrades in diesen Ländern besonders interessant (siehe Tabelle).

 

Akademische Ausbildung mit Bachelorabschluss

 

Bachelorabschlüsse sind berufsqualifizierende Studienabschlüsse. Sie müssen mindestens 180 bis 240 ECTS-Leistungspunkte umfassen und dauern drei bis vier Jahre (DQR 2015).Wer Hebamme werden und zugleich einen Bachelorabschluss erwerben möchte, hat in Deutschland zurzeit zwei Möglichkeiten:

  • Die Ausbildung erfolgt regulär an einer Hebammenschule, die mit einer Hochschule oder Universität kooperiert. Das Studium wird dann parallel zur Ausbildung begonnen und dauert nach dem Ablegen des staatlichen Hebammenexamens an der Hebammenschule noch ein bis eineinhalb Jahre fort.
  • Beim vierjährigen Studium in einem primärqualifizierenden Studiengang (duales Studium) wird mit dem Erreichen des Studienziels sowohl ein Bachelorgrad erworben, als auch der Abschluss zur staatlich examinierten Hebamme.

 

Das europäische Punktesystem

 

Mit dem European Credit Transfer System (ECTS) wurde ein europaweites System zur Vergleichbarkeit von Studien­leistungen geschaffen. Ein Credit oder ECTS-Punkt beschreibt den Umfang des Arbeitsaufwandes für sämtliche Lernaktivitäten, die not­wendig sind, um ein bestimmtes Lernergebnis (beispielsweise für ein Studienmodul) zu erreichen. ECTS bezeichnet eigentlich das System, wird aber auch abkürzend für die Credits oder ECTS-Punkte verwendet. Typischerweise entsprechen 60 Credits einem akademischen Jahr im Vollzeitstudium mit 1.500 bis 1.800 Stunden (1 Credit entspricht demnach 25 bis 30 Arbeitsstunden) (EU 2015). Alle Studierenden erhalten die gleiche Anzahl an ECTS-Punkten für ein Studienmodul, jedoch unterschiedliche Noten, die die Studienleistung bewerten, die sogenannten „ECTS-Grades“.

 

Akademische Nachqualifizierung

 

Wer schon eine Hebammenausbildung abgeschlossen hat, kann ebenfalls einen Bachelortitel erwerben. Hier gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Ein für bereits examinierte Hebammen eingerichteter Studiengang zum Erwerb des Bachelortitels in Hebammenkunde oder Hebammenwissenschaften (beispielsweise in Osnabrück, Köln, Mainz)
  • Für primärqualifizierende Hebammenstudiengänge gibt es teilweise die Möglichkeit, sich die fachschulische Hebammenausbildung auf die Studieninhalte anrechnen zu lassen. Die Anerkennung erfolgt nach dem Prinzip des „Accreditation of Prior Experiential Learning“ (APEL). Bei Nachweis „gleichwertiger Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, können bis zur Hälfte der für den Studiengang vorgesehenen Leistungspunkte angerechnet werden (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 28.6.2002 und vom 18.9.2008).“ (DQR 2013, S. 83). Dies sind jedoch maximal 105 ECTS, so beispielsweise in Fulda.
  • Ein Studienfach einer Bezugswissenschaft zur Hebammentätigkeit kann gewählt werden (zum Beispiel Gesundheitsmanagement).
  • Jede Hebamme kann auch ein beliebiges anderes Bachelorstudium beginnen, wenn sie eine Fachhochschulreife hat oder wenn die Hochschule das Examen und die Berufserfahrung für eine Studienzulassung anerkennt. Das Studium erfolgt dann in Vollzeit oder berufsbegleitend in Teilzeit. Für ortsgebundene Hebammen gibt es auch die Möglichkeit von Fernstudiengängen (beispielsweise an der Fernuni Hagen). Ein Bachelorabschluss in einem neuen Fach eröffnet neue Arbeitsgebiete außerhalb der Hebammentätigkeit.

 

Nachträglicher Erwerb des Bachelortitels?

 

Interessant wird es zukünftig sein, ob bei der Neuregelung der Hebammenausbildung Übergangsregelungen für examinierte Hebammen vorgesehen sind. Für in der Schweiz fachschulisch ausgebildete Hebammen ist es seit 2009 möglich, einen nachträglichen Titelerwerb (NTE) zu beantragen. Voraussetzung ist neben dem Berufsabschluss eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit und mindestens 200 Stunden oder 10 ECTS Weiterbildung. 5 ECTS müssen hochschulisch erworben werden, wofür es spezielle Kurse an den Gesundheits-Fachhochschulen in der Schweiz gibt. Weitere 5 ECTS können ebenfalls an Hochschulen erworben, sie können aber auch über anerkannte Weiterbildungen geltend gemacht werden. Hier wird beispielsweise die Ausbildung zur Beraterin in „Emotioneller Erster Hilfe“, die Weiterbildung zur Lehrerin im Geburtshilfewesen oder die IBCLC-Ausbildung neben weiteren von den zuständigen Ämtern geprüften Weiterbildungen anerkannt (BBT 2011).

Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) schlägt ebenfalls Übergangsregelungen vor, um möglichst vielen fachschulisch ausgebildeten Hebammen einen akademischen Titelerwerb zu ermöglichen. Zu diesem Ziel könnten „schlanke“, verkürzte Studienprogramme eingerichtet werden (DHV 2017).

 

Der Masterabschluss

 

Bei den Masterstudiengängen wird zwischen einer mehr anwendungsorientierten und einer mehr forschungsorientierten Ausrichtung unterschieden und ihre Zuordnung muss deutlich beschrieben sein (KMK 2010). Außerdem müssen Masterstudiengänge zur Qualitätssicherung von einer in der Bundesrepublik anerkannten Agentur akkreditiert werden. Diese Information ist häufig nicht auf der Homepage des Studienganges zu finden. Im Zweifel sollten InteressentInnen direkt bei der Hochschule oder dem Bildungsanbieter nachfragen.

Innerhalb der Masterstudiengänge wird zusätzlich zwischen sogenannten konsekutiven oder weiterbildenden Masterstudiengängen unterschieden. Konsekutive Master bauen explizit auf einen Bachelorabschluss auf und dienen der Vertiefung, Verbreiterung und fachübergreifenden Bildung. Ein Masterstudium kann als konsekutiver Master auch in einer Bezugsdisziplin absolviert werden, so beispielsweise in Public Health. Nur ein konsekutiver Master kann mit einer Forschungsorientierung angelegt sein, was bei einer angestrebten Promotion von Bedeutung ist. Bei den weiterbildenden Masterstudiengängen wird explizit die berufliche Erfahrung und Qualifikation als Voraussetzung gesehen. Das Studium soll an diese Erfahrungen anknüpfen. Studierende müssen ihre Masterarbeit in einem Umfang von mindestens 15 ECTS bis maximal 30 ECTS abschließen (DQR 2015, S. 83). Masterstudiengänge mit Forschungsschwerpunkt erfordern in der Regel eine Masterarbeit im Umfang von 25 bis 30 ECTS. Übrigens spielt der Titel, ob Master of Science (M.Sc.) oder Master Artium (M.A.) keine besondere Rolle. Diese Bezeichnung des akademischen Grades an den Hochschulen ist historisch gewachsen. Beim Bachelorgrad wird Hebammen im deutschsprachigen Raum immer der Bachelor of Science (B.Sc.) verliehen, einzig beim Master kann dies unterschiedlich sein.

Bei Masterabschlüssen mit zu geringer ECTS-Summe sowie bei fehlender Akkreditierung des Studienganges kann es bei öffentlichen Arbeitgebern zur Einstufung in eine niedrigere Gehaltsstufe kommen, da der Abschluss nicht anerkannt wird. Hochschulen und Universitäten lehnen solche Abschlüsse meist auch für die Aufnahme eines Promotionsstudiums ab. Dies sollte bei der Entscheidung für ein Masterstudium zum Beispiel in Österreich oder der Schweiz bedacht werden.

 

Die Promotion

 

Die Promotion (lateinisch promotio = Beförderung) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin in einem Studienfach. Die Kultusministerkonferenz gibt als Voraussetzung für die Promotion den Master vor (KMK 2017). Das bedeutet, dass auch mit einem Weiterbildungsmaster promoviert werden könnte. Diese Option ist aber schwierig umzusetzen, weil hier das methodische Forschungs-Know-how zu wenig ausgebildet wird. Eine Promotion wird vermutlich zukünftig Voraussetzung für die Leitung eines Hebammenstudienganges sein. Sie ist ebenso notwendig für einen Berufsweg im Forschungsbereich.

Rubrik: Ausbildung & Studium | DHZ 08/2017

Hinweis

Die ECTS-Leistungspunkte

Schon bei der Wahl eines Bachelorstudienganges kann es wichtig sein, darauf zu achten, wie viele ECTS-Leistungspunkte mit dem Bachelorabschluss erreicht werden. Es gibt Bachelorstudiengänge mit 180 ECTS bei Studienabschluss, aber auch solche mit 210 ECTS. Der deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) von 2013 beschreibt, dass mit dem Mastergrad mindestens 300 ECTS durch die gesamte Studienzeit erreicht werden sollten. Auch wenn die AutorInnen selber einräumen, dass von diesen geforderten 300 ECTS im Einzelfall bei entsprechender Qualifikation abgewichen werden kann und im Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz von 2017 für einen Masterabschluss nur eine zu erreichende Summe von 240 bis 300 ECTS benannt sind, gelten 300 ECTS als der Normalfall für einen Masterabschluss. Diese ergeben sich aus der Summe der durch das Bachelor- und Masterstudium erworbenen ECTS. Masterstudiengänge können mit 60, 90 oder 120 zu erreichenden ECTS konzipiert sein.

Literatur

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie/BBT: Nachträglicher Erwerb des Fachhochschultitels /Praxisänderung Weiterbildung 2011. http://www.fhschweiz.ch/content-n355-sD.html (letzter Zugriff am 05.6.2017)

Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (Hrsg.): Handbuch zum Deutschen Qualifikationsrahmen. Struktur – Zuordnungen- Verfahren – Zuständigkeiten. 2013. www.dqr.de (letzter Zugriff am 5.6.2017)

Deutscher Hebammenverband: Die Hebammenausbildung in Deutschland. Informationen zur Neuordnung und Akademisierung des Hebammenberufes 2017. Unveröffentlichtes Dokument. Zugänglich im Mitgliederbereich.
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