Hebammenstellen-Förderprogramm

Deutliche Defizite

Ein dreijähriges Förderprogramm für Hebammenstellen wurde im Rahmen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes (GPVG) auf den Weg gebracht. Bringt es einen Hoffnungsschimmer oder eine erneute Durststrecke? Eine Stellungnahme vom Deutschen Hebammenverband. Andrea Ramsell

Ein Gutachten vom Februar 2020 hat ein dramatisches Bild der Arbeitsbedingungen und der Stimmung der Hebammen in den Kreißsälen gezeichnet (siehe Link, IGES-Gutachten). So gaben 43 % der befragten Hebammen an, darüber nachzudenken, ihre Tätigkeit in der Klinik weiter zu reduzieren oder ganz aufzugeben. Ein Grund hierfür: zu hohe Arbeitsbelastung und zu geringer Verdienst.

Das Fazit des Gutachtens sagt deutlich: Die fachfremden Tätigkeiten müssen spürbar reduziert werden und die Entlohnung der Hebammen muss sich verbessern.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat erklärt, auf Basis der Ergebnisse einen Gesetzesentwurf einzubringen, um die Arbeitsbedingungen deutlich zu verbessern. Ziel des Hebammenstellen-Förderprogramms ist laut Gesetzesentwurf, eine Eins-zu-eins-, übergangsweise eine Eins-zu-zwei-Betreuung aller Gebärenden durch Hebammen im Kreißsaal zu erreichen. Leider kann dieses Ziel mit dem jetzt in Kraft getretenen Gesetz nicht annähernd erreicht werden.

Im ersten Referentenentwurf, der uns mehr als enttäuscht hat, wurden folgende Kernpunkte vorgeschlagen:

  • einmalig pro 500 Geburten 0,5 Vollzeit-Hebammenstellen, die sonderfinanziert werden
  • pro Vollzeitäquivalent-Hebammenstelle (VK) eine Förderung von 10 % Hilfspersonal, definiert als Medizinische Fachangestellte und Gesundheits- und KrankenpflegerInnen sowie AltenpflegerInnen.

Außerdem waren im Referentenentwurf ursprünglich nur nach dem neuen Hebammengesetz ausgebildete Hebammen in das Förderungsprogramm einbezogen.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) hat daraufhin in einer ersten Stellungnahme, gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), unser Unverständnis über den Referentenentwurf geäußert und folgende Forderungen zur Verbesserung des Gesetzes gemeinsam aufgestellt:

  • Jährliche – und nicht, wie vorgesehen, einmalige – Förderung von mindestens 0,8 Hebammenstellen pro 500 Geburten, so dass über drei Jahre 2,4 Hebammenstellen gefördert werden, außerdem eine gesicherte Finanzierung über die drei Jahre hinaus.
  • Eine Förderung von mindestens 25 % Hilfspersonal pro Vollzeitäquivalent Hebamme. Außerdem die Herausnahme von Pflegepersonal und Altenpflege aus dem Hilfspersonal und die Aufnahme von Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Medizinische Dokumentation.

 

Anpassungen im Detail

 

In einer weiteren Stellungnahme vor der Anhörung der Verbände durch das BMG haben wir unsere Forderungen noch einmal angepasst. Wir haben die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) aufgenommen, Kliniken mit unter 500 Geburten im Jahr aufzunehmen, da 20 % aller Geburtskliniken sonst gar nicht von der Hebammenstellenförderung profitiert hätten.

Die Staffelung der Stellenförderung von 500 Geburten zu 0,5 VK für die Geburtshilfe haben wir insgesamt als zu grobmaschig kritisiert und hier mindestens eine Anpassung der Förderung von 0,2 VK-Hebamme auf 100 Geburten gefordert.

 

Welche Forderungen waren erfolgreich?

 

Der größte Erfolg war, dass die Förderung des unterstützenden Fachpersonals von 10 % auf 25 % pro Vollzeitäquivalent-Hebamme erhöht wurde. Laut BMG entstehen insgesamt in den Kreißsälen dadurch 1.750 zusätzliche Stellen in diesem Bereich (siehe Link: Bundesgesundheitsministerium/Versorgungsverbesserungsgesetz). Wir haben erreicht, dass die Pflegeberufe aus der Gruppe des unterstützenden Fachpersonals herausgenommen und medizinische Dokumentationsassistentinnen aufgenommen werden. Der Einsatz von Pflegepersonal ist deshalb kritisch, weil die Pflege überqualifiziert ist für den Einsatz als unterstützendes Fachpersonal in der Schwangeren- und Geburtsbetreuung. Hinzu kommt, dass in der Pflege ein großer Mangel an Fachkräften herrscht.

Außerdem können alle ausgebildeten Hebammen ungeachtet ihres Ausbildungswegs in die Förderung einbezogen werden.

 

Fazit

 

Wir können mit diesem Gesetz nicht zufrieden sein. Das BMG rechnet mit 600 zusätzlichen Hebammenstellen. Allein von 2017 auf 2018 hat die Zahl der rechnerischen Hebammenstellen in Geburtskliniken um mehr als 400 abgenommen, bei konstant hoher Teilzeitquote um 70 % (Destatis 2020). Zu dieser Zahl muss man noch die zwölfmonatlich durchschnittlich anfallenden Überstunden von angestellten Hebammen sehen (siehe Link: IGES-Gutachten) und die Tatsache, dass 18 % aller Kliniken schon jetzt offene Hebammenstellen nicht besetzen können (siehe Link BMG: stationäre Hebammenversorgung). Dann wird deutlich, dass das Förderprogramm nicht einmal annähernd die bestehenden Lücken in der klinischen Hebammenversorgung schließen kann.

Eine leichte Verbesserung der Betreuungsrelation der Hebammen pro Gebärende ist durch dieses Gesetz vielleicht mittelbar möglich – durch mehr Entlastung von fachfremden Tätigkeiten. Um zumindest das zu erreichen, müssen aber erstmal genügend Hilfskräfte auf dem Markt gefunden werden.

Die Zielsetzung des Hebammenstellen-Förderprogramms wird nicht erreicht, nämlich eine »Verbesserung der Betreuungsrelation von Hebammen/Entbindungspflegern zu Schwangeren, die im Regelfall bei 1:2 und unter optimalen Bedingungen bei 1:1 liegen soll« (siehe Link BMG: Gesetze und Verordnungen).

Aber: Das Ziel der Eins-zu-eins-Betreuung ist zum ersten Mal auf bundespolitischer Ebene formuliert. Unser unermüdliches Werben für eine Eins-zu-eins-Betreuung beim Bundesgesundheitsministerium, bei PolitikerInnen und in der Öffentlichkeit ist gehört worden. Dass der Bundesgesundheitsminister dieses Ziel in ein Gesetz schreibt und öffentlich verkündet, ist ein erster großer Erfolg auf dem Weg für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Betreuung.

Wir werden uns politisch weiter für eine angemessene Personalbemessung im Kreißsaal stark machen, die gute Arbeitsbedingungen für die Hebammen und eine optimale Betreuung der Gebärenden und Schwangeren gewährleistet. Dieses Gesetz kann als Anfang auf diesem Weg verstanden werden, aber nicht als zufriedenstellendes Ergebnis.

Rubrik: , Politik & Gesellschaft | DHZ 04/2021

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