DHZ 07/2021

Zwischen Hilfeleistung und Straftat

Schuld ist ein Kernbegriff des deutschen Strafrechts: Schuldhaft handelt, wer für ein strafbares Geschehen persönliche Verantwortung trägt. In der Medizin und in der Geburtshilfe sollte das oberste Ziel allen Handelns das Wohlergehen der behandelten Personen sein. Wie kann da von Schuld die Rede sein? Dr. Oliver Tolmein

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