DHZ 10/2008
Haftungsfragen bei Schulterdystokie
Für die Schulterdystokie stehen einige Manöver zur Verfügung. Nicht alle sind aus haftungsrechtlicher Sicht unbedenklich, da dem Kind dadurch Verletzungen zugefügt werden können. Umfassend alle Schritte zu dokumentieren und die Eltern vorab – trotz angespannter Situation – in Ruhe zu informieren, ist schon aus juristischer Sicht unerlässlich.
Cäcilie Fey
Dieser Artikel ist nur als komplette ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich!
Ich bin Abo-Plus-Leserin und lese das ePaper kostenfrei.
Ich bin Abonnentin der DHZ und erhalte die ePaper-Ausgabe zu einem vergünstigten Preis.
Upgrade Abo+
Jetzt das Print-Abo in ein Abo+ umwandeln und alle Vorteile der ePaper-Ausgabe und des Online-Archivs nutzen.