DHZ 03/2009
Die Schwangere gemeinsam betreuen
Waren vor 150 Jahren die Zuständigkeiten zwischen männlichem Arzt und weiblicher Hebamme noch klar verankert, fördert heute die Aufgabenteilung eher die Konkurrenz zwischen beiden Berufsgruppen. Dabei liegen die Ressourcen einer gemeinsamen Betreuung gerade im unterschiedlichen Ansatz und in sich stärkenden Formen der Kooperation.
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
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