DHZ 01/2014
Qualität entwickeln
Frei in der Form
Hebammen müssen zukünftig die Qualität ihrer Leistungen gegenüber den Krankenkassen nachweisen. Seitdem dies durch die Änderung des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) im Jahr 2012 bekannt ist, werden unterschiedliche Fortbildungen angeboten. Ausmaß und Aufwand erscheinen enorm.
Doch was wird tatsächlich verlangt und wie unterscheidet es sich von dem, was Hebammen auch bislang
schon erfüllen mussten?
Monika Selow
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