Lohnt sich die Freiberuflichkeit (noch)?
Die Frage, ob sich etwas lohnt, ist pauschal nicht zu beantworten. Sie stellt sich vor jeder großen und kleinen Entscheidung, nach jeder Veränderung, die die eigene Lebens- oder Berufssituation betrifft. Die Antwort ist immer nur in Relation zu anderen Faktoren möglich und von Prioritäten abhängig, die selbst gesetzt werden müssen. Die Frage, ob es sich (noch) lohnt, freiberuflich als Hebamme zu arbeiten, stellt sich daher ganz individuell und immer wieder neu im Laufe des Berufslebens.
Der Beginn der Freiberuflichkeit und die Berufsausübung verlaufen in Phasen. Vor dem Start liegen die Orientierung, ob der Schritt sinnvoll ist, sowie die Planung der freiberuflichen Tätigkeit. Eine Weile nach dem Start werden die bisherigen Erfahrungen ausgewertet. Daraufhin werden Veränderungen vorgenommen, um Arbeitsabläufe zu optimieren und die eigene Zufriedenheit sowie die der Frauen und Familien zu erhöhen. Die Phasen entsprechen dem PDCA-Zyklus der Qualitätsentwicklung (Plan – Do – Check – Act, siehe auch DHZ 1/2013, Seite 23ff.). Er kann sowohl auf große Veränderungen angewendet werden, wie den Start in die Freiberuflichkeit, als auch auf kleine, wie beispielsweise die Übernahme neuer Tätigkeitsbereiche oder Einführung von Hilfsmitteln für die Arbeit (DHZ 4/2014). Die Phasen der Freiberuflichkeit lassen sich folgendermaßen gliedern:
- Orientierung
- Planung unter Zielsetzung
- Start
- Auswertung von Erfahrungen
- Ausbau/Veränderung/Wandel
- Erhalt von Bewährtem.
In allen Phasen ist Unterstützung möglich durch Fortbildung, Berufsverbände, Lektüre von Büchern, Beratung und Austausch mit anderen. Für die Finanzierung von beruflichen Fortbildungen und Beratungen sind sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Betrieb staatliche Zuschüsse möglich, zum Beispiel durch Förderung von Beratungsleistungen (siehe Links).
Entscheidung zur Freiberuflichkeit
Vor der Entscheidung zur Freiberuflichkeit wurden schon andere Entscheidungen getroffen:
- für den Beruf an sich, der von den meisten als „Berufung" empfunden wird
- für unregelmäßige Arbeitszeiten (gegen einen anderen Beruf mit festen „Bürozeiten" und ohne Wochenendarbeit)
- für einen „Frauenberuf" (obwohl bekannt ist, dass diese schlechter bezahlt werden als „Männerberufe" und Deutschland einen erheblichen Unterschied in der Einkommenserwartung zwischen Frauen und Männern aufweist)
- für einen Beruf im Gesundheitswesen (obwohl das eine weit schlechter bezahlte Branche ist als beispielsweise Finanzdienstleistungen).
An die Berufswahl wurden Erwartungen geknüpft und vor der Entscheidung zur Freiberuflichkeit stellen sich diese Fragen neu: Welche Erwartungen habe ich an meinen Beruf als Hebamme? Erfüllt der Beruf meine Erwartungen und lässt er sich in Einklang bringen mit meinen Erwartungen ans Privatleben?
Bei Zweifeln an der Berufswahl an sich sollte vor dem Schritt in die Selbstständigkeit auch die Möglichkeit eines Berufswechsels ernsthaft überlegt werden. Coaching, Supervision und Beratung können bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Es lohnt sich, an dieser Stelle Zeit und Geld zu investieren anstatt einfach „auszuprobieren", ob die Freiberuflichkeit die Lösung gegen Unzufriedenheit mit der Berufssituation ist – und dabei möglicherweise weit mehr Zeit und Geld zu investieren, die letztlich zu keinem befriedigenden Ergebnis führen. Als häufigste Gründe für die Aufgabe des Hebammenberufes wurden 2011 ein zu geringes Einkommen und die Unvereinbarkeit mit dem Privatleben oder der Familie benannt (IGES 2012). Beide Gründe treffen sowohl auf die Tätigkeit als Angestellte als auch auf die Freiberuflichkeit zu (siehe Kasten).
Hebammentätigkeit in Zahlen
- Die Gesamtzahl der Hebammen in Deutschland ist unbekannt. Eine Schätzung des Statistischen Bundesamtes von 2010/2011 geht von etwa 21.000 Hebammen aus.
- 10.500 Hebammen arbeiten an Kliniken, davon 2.000 als Beleghebammen. Von den Angestellten arbeiten nur noch 2.400 in Vollzeit, 6.100 in Teilzeit. Dieser Anteil hat sich in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht.
- Die Schätzung der Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen liegt je nach Datenquelle zwischen
- 15.100 und 17.800. Knapp 70 Prozent davon arbeiten ausschließlich freiberuflich, gut 30 Prozent arbeiten angestellt und freiberuflich.
- 57 Prozent der ausschließlich freiberuflich tätigen Hebammen arbeiten in Vollzeit.
Einkommen freiberuflich tätiger Hebammen im Median (2010)
- Umsatz im Median (eine Art des Mittelwertes): rund 23.900 Euro
- Umsatz bei ausschließlich freiberuflicher Tätigkeit: rund 37.350 Euro
- Gewinn vor Steuern: rund 15.500 Euro
- Gewinn vor Steuern bei ausschließlich freiberuflicher Tätigkeit: rund 24.000 Euro
- Für letztere variierte der Median des Gewinns vor Steuern zwischen rund 4.000 Euro für Hebammen mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 1–15 Stunden und rund 33.000 Euro für Hebammen mit mehr als 45 Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Arbeitszeit.
Anmerkung: Vom Gewinn müssen einkommensabhängig noch Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung sowie Steuern gezahlt werden. Der Bruttoverdienst aus einer – vielfach neben der freiberuflichen Tätigkeit – zusätzlichen Angestelltentätigkeit als Hebamme betrug im Median 19.000 Euro (netto: 13.125 Euro), für Hebammen mit einem ganzjährigen Vollzeitangestelltenverhältnis 31.000 Euro (netto: 20.400 Euro). Hebammen, die sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig waren, erzielten im Median ein Gesamteinkommen (aus Bruttoverdienst und Gewinn vor Steuern) von rund 28.088 Euro. Vom Nettoverdienst für Angestellte sind Steuern und Sozialabgaben bereits abgezogen.
(IGES-Institut 2012)
Die Hebamme als Unternehmerin
Freiberufliche Hebammentätigkeit erfordert viele unterschiedliche Fähigkeiten und Kenntnisse, sowohl wirtschaftlich, administrativ als auch fachlich.
Bei Angestellten ist der Arbeitgeber (beispielsweise Klinikträger) dafür verantwortlich, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten, Neuerungen umgesetzt werden und das Unternehmen wirtschaftlich geführt wird. Angestellte erhalten regelmäßig das vertraglich vereinbarte Gehalt, für das sie weisungsgebunden die an sie gestellten Anforderungen erfüllen. In den Bereichen, welche die eigentliche Dienstleistung der Hebamme an der Frau oder deren Kind unterstützen, muss die Hebamme dann die Vorgaben des Arbeitgebers umsetzen. Die freiberufliche Hebamme muss diese Vorgaben selbst erstellen und regelmäßig auf Aktualität überprüfen. Die Komplexität des Gesamtunternehmens wird in Prozessmodellen von Qualitätsmanagementsystemen anschaulich dargestellt (siehe Abbildung).
Kernprozesse sind die eigentlichen Hebammentätigkeiten, bei denen Kontakt zu den Kundinnen besteht, also beispielsweise Schwangerenvorsorge, Geburt, Wochenbettbetreuung und Kurse. Hier gilt es, fachlich hochwertige berufsspezifische Leistungen anzubieten.
Zum fachlichen Bereich der Hebamme gehören aber auch die Unterstützungsprozesse. Diese sind notwendig, damit die fachlichen Leistungen reibungslos und in guter Qualität erbracht werden können. Die unterstützenden Bereiche sind nicht hebammenspezifisch, sondern für sie gelten umfangreiche Regelungen für das gesamte Gesundheitssystem. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, diese im eigenen Unternehmen umzusetzen, wobei der Anwendungsbereich in der praktischen Arbeit der Hebamme eher klein ist. Einmal erstellte oder beschaffte Hilfsmittel wie Hygieneplan, Dokumentationsvorlage oder Checklisten unterstützen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und verringern den Arbeitsaufwand mit unbezahlten Nebentätigkeiten.
Unterstützende Bereiche sind:
- Umgang mit Arzneimitteln (siehe DHZ 7/2014) und Medizinprodukten
- Laboranforderungen
- Beschaffung und Wartung von Instrumenten, Materialien und Einrichtungsgegenständen
- Dokumentation
- Hygiene
- Datenschutz und Schweigepflicht (siehe DHZ 12 und 13/2014)
- Brandschutz bei Betrieb und Nutzung von Räumlichkeiten (siehe DHZ 8/2014)
- Unfallschutz (siehe DHZ 11/2014) und Erste Hilfe (siehe DHZ 9/2014)
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Arbeitsschutzgesetz und Vorschriften bei Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen
- Abfallentsorgung.
Leitungs- oder Steuerungsprozesse
Herzstück jedes Unternehmens sind die Leitungs- oder Steuerungsprozesse. Sie sorgen dafür, dass sich ein wirtschaftlicher Erfolg einstellt und alle Bereiche sinnvoll ineinander greifen. Hierzu zählt das Risikomanagement, das nicht nur die haftungsrelevanten Risiken umfasst, sondern auch Risiken der Hebamme, die aus der Unternehmensführung resultieren.
Der unternehmerische Anteil der Freiberuflichkeit umfasst folgende Bereiche:
- Gesetzliche Grundlagen (siehe DHZ 5/2014)
- Meldepflichten (Gesundheitsamt, BGW, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Finanzamt)
- Abrechnung (Beantragung eines IK-Zeichens, Beitritt zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe, Kenntnis des Vertrages, Rechnungswesen)
- Buchführung und Steuern
- Grundlagen der Betriebswirtschaft
- Grundlagen zur Rechtsformentscheidung (insbesondere im Team und bei Kooperationen)
- Marketing
- Risikomanagement.
Übergeordnet ist das eigene Leitbild maßgeblich. Statt eines ausformulierten, umfangreichen Leitbildes können hier auch nur Grundlagen wie langfristige Ziele, eigene Ethik oder Satzungen (bei Organisationen) stehen, die dann in ein Leitbild einfließen würden.
Hilfreich für alle Bereiche sind sogenannte „Soft Skills", also Eigenschaften, deren Qualität durch Training verbessert werden kann. In Frage kommen hier beispielsweise Fortbildungen in
- Kommunikation
- Verhandlungsführung
- Zeitmanagement
- Konfliktlösung
- Rhetorik
- Stressbewältigung
- Projektplanung
- Umgang mit PC und Internet.
Der Aufwand für die unternehmerische Seite der Freiberuflichkeit ist erheblich. Da es sich um Arbeit handelt, die nicht direkt vergütet wird, sinkt der „Stundenlohn" umso mehr, je schlechter das Verhältnis ausfällt zwischen vergüteten Leistungen und denjenigen in der Organisation und Verwaltung. Letztere müssen zwar erbracht werden, können jedoch nicht extra berechnet werden. Im Team besteht die Möglichkeit, Verantwortlichkeiten aufzuteilen und damit den Gesamtarbeitsaufwand zu reduzieren.
Ebenso wie es Fixkosten gibt, die unabhängig vom Arbeitsaufwand her anfallen, gibt es auch fixe Verwaltungs- und Organisationsaufgaben, die unabhängig von der Zahl der Betreuungen erbracht werden müssen. Besonders bei alleine arbeitenden Hebammen in Teilzeit oder bei geringfügiger Beschäftigung in der Freiberuflichkeit fällt der „Stundenlohn" entsprechend gering aus.
Rein wirtschaftlich betrachtet kann sich eine Freiberuflichkeit bei geringem Arbeitsaufkommen nicht lohnen. Lohnend kann dies nur aus persönlichen Überlegungen sein, beispielsweise um im Beruf zu bleiben neben der Kindererziehung oder für Vorteile im Gesamtfamilieneinkommen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Qualitätsentwicklung erhöht besonders am Beginn die Belastung durch nicht direkt vergütete Arbeitsleistungen. Auf der anderen Seite ist damit eine fünfprozentige Steigerung der Vergütung verbunden – so wie mit dem letzten Schiedsspruch festgelegt – und es besteht die Chance, das eigene Unternehmen systematisch in allen Arbeitsbereichen zu verbessern. Das kann zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und Effektivität beitragen.
Kritische Selbstbefragung
Der erfolgreiche Weg in die Freiberuflichkeit beginnt mit der kritischen Selbstüberprüfung der eigenen Persönlichkeit und der Qualifikation.
Die freiberufliche Tätigkeit bietet ein hohes Maß an Möglichkeiten, eigene Schwerpunkte in der Hebammenarbeit zu setzen und eigene Vorstellungen von einer guten Betreuung in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit zu verwirklichen. „Einfach nur Hebamme sein" ist jedoch nicht möglich und viele Freiberufliche erleben das Drumherum der administrativen Tätigkeiten und des unternehmerischen Anteils als Stress. Essentiell ist daher die Frage nach der persönlichen Eignung für das Gesamtpaket „Freiberuflichkeit". Das gilt sowohl beim Start als auch bei Unzufriedenheit, die im Verlauf auftritt. Maßgeblich ist hierfür die eigene Persönlichkeit mit ihren Stärken und Schwächen. Um sich selbst besser einschätzen zu können, gibt es zahlreiche Werkzeuge und Hilfsmittel im Internet und auch persönliche professionelle Unterstützung. Beispielhaft kann die „Checkliste Unternehmertyp" genannt werden, für die Identifizierung eigener Stärken und Schwächen die SWOT-Analyse, ein Akronym für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Gefahren) (siehe Links sowie DHZ 1/2014, Seite 41ff.).
Ergibt die Selbsteinschätzung wenig Eignung zur Freiberuflichkeit oder finden sich elementare Schwächen, so ist eine freiberufliche Tätigkeit zwar nicht ausgeschlossen. Sie muss jedoch anders geplant oder fortgeführt werden, um damit erfolgreich sein zu können. Möglich ist hier, sich im Team zusammenzuschließen, um Stärken und Schwächen gegeneinander auszugleichen, in ein laufendes Unternehmen wie ein Geburtshaus oder eine Hebammenpraxis einzusteigen, Dienstleister wie Bürohilfe, Steuerberater oder Abrechnungszentrum in Anspruch zu nehmen oder die eigene Fortbildung in Bereichen, für die es an Kenntnissen mangelt. Ein Coaching kann helfen, eigene Widerstände gegen bestimmte Themen und Aufgaben zu überwinden.
Wissen erwerben
Die Fortbildung in der Freiberuflichkeit umfasst drei Bereiche:
- Fachwissen, zu dem auch Kenntnisse in den unterstützenden Themen zählen
- Unternehmerwissen
- allgemeine Kompetenzen.
Zum Einstieg in die Freiberuflichkeit eignen sich spezielle Fortbildungen, die die Berufsverbände und private Anbieter veranstalten. Um einen ersten Einblick in die Tätigkeit zu erhalten oder auch zur Einarbeitung ist es hilfreich, eine erfahrene Kollegin zu begleiten oder in ein Team einzusteigen. Unternehmerwissen und allgemeine Kompetenzen können auch zusammen mit anderen Berufsgruppen erworben werden. Angeboten werden sowohl Gründerseminare als auch Fortbildungen für den laufenden Betrieb. Anbieter können Volkshochschulen, die Industrie- und Handelskammer und private Institute sein.
Das DHV-Praxisbuch für Hebammen „Erfolgreich freiberuflich arbeiten" gibt einen guten Überblick über alle relevanten Themen der Freiberuflichkeit inklusive zahlreicher Musterformulare und Checklisten.
Die laufende Fortbildung erfolgt über das Lesen von Fachzeitschriften, Verbandsnachrichten und Veröffentlichungen der Fachgesellschaften wie beispielsweise der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaften (DGHWi) und den Besuch von Tagungen und Kongressen. Die fachliche Fortbildung geschieht entsprechend der beruflichen Fortbildungsverpflichtung und nach eigenem Bedarf, wie er sich aus der eigenen Analyse der Kompetenz im bereits ausgeübten oder angestrebten Leistungsspektrum ergibt. Darüber hinaus gibt es auch hier wichtige übergeordnete Themen wie beispielsweise interkulturelle Kompetenz und traumasensible Begleitung. Literatur, Internetrecherche und E-Learning bilden eine sinnvolle Ergänzung.
Die strukturierte Fortbildung wird erleichtert durch einen Fortbildungsplan (siehe Tabelle 1). Hier kann jede Hebamme Prioritäten setzen und überlegen, welche Themen aktuell angeboten werden und welche sie durch andere Medien vertiefen kann.
Ausblick
Vielerorts herrscht ein Mangel an Hebammen. Damit der Anspruch der Frauen auf Hebammenhilfe sichergestellt werden kann, gilt es, das Potenzial zu nutzen, das Hebammen bilden, für die sich die Tätigkeit unter den derzeit gegebenen Umständen nicht lohnt. Dafür sind neben der Verbesserung der Vergütung und der Lösung der Haftpflichtproblematik weitere Maßnahmen notwendig, die gesetzliche Änderungen erfordern:
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Unterstützung der Existenzgründung in Mangelgebieten
- Förderung von Modellen, die die Anstellung von Hebammen durch Hebammen(-gemeinschaften) ermöglichen.
Die Zukunft der freiberuflichen Hebammentätigkeit ist nur anhand von Trends und Tendenzen abzuschätzen. Die Probleme der vergangenen Jahre hatten den positiven Nebeneffekt, dass freiberufliche Hebammentätigkeit verstärkt nachgefragt und sehr geschätzt wird. Der gestiegene Bedarf und die hohe Wertschätzung durch die Frauen erhöhen den Druck auf die Politik zur Verbesserung der (Arbeits-)Bedingungen in der geburtshilflichen Versorgung.
Links
Datenbank mit Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder und EU: www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/foerderrecherche.html
Bundesweite Gründerinnenagentur (bga) mit speziellen Fördermöglichkeiten für Frauen in der Selbstständigkeit: www.existenzgruenderinnen.de/
Checkliste Unternehmertyp: www.lexware.de/existenzgruendung/checkliste-unternehmertyp
Vorlagen für Existenzgründer-Check und Stärken/Schwächen-Analyse (SWOT): www.fuer-gruender.de
Literatur
Deutscher Hebammenverband: Praxisbuch für Hebammen: Erfolgreich freiberuflich arbeiten. Hippokrates (2011)
IGES-Institut: Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe – Ergebnisbericht für das Bundesministerium für Gesundheit (2012)
Knobloch, R.; Selow. M.: Dokumentation im Hebammenalltag. Elsevier Verlag. München (2010)
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