QM in der Freiberuflichkeit | Teil 12

Organisation für den Notfall

Das Notfallmanagement umfasst umfangreiche organisatorische Vorbereitungen für Ereignisse, die selten auftreten. In Anbetracht der Tragweite der möglichen Ereignisse ist dieser Aufwand jedoch mehr als gerechtfertigt. In diesem Fall sind schnelle, effiziente Abläufe zu gewährleisten. Monika Selow
  • Organisatorische Vorkehrungen im Rahmen des QM bilden die Basis für ein routiniertes Handeln im Notfall.

Echte Notfälle sind außerhalb der Klinik glücklicherweise selten, sie lassen sich jedoch nie ganz vermeiden. Vorsorge für einen eventuellen Notfall und schnelles Handeln bei seinem Eintreten gehören zu den Berufspflichten der Hebamme, die in der Ausbildung vermittelt werden und Bestandteil der Berufsordnungen sind. Fachlich richtiges Handeln wird durch den kontinuierlichen Besuch von Fortbildungen und Literaturstudium gewährleistet. Darüber hinaus gilt es im organisatorischen Bereich Vorkehrungen zu treffen, die einen reibungslosen Ablauf bei der Versorgung im Notfall sicherstellen. Dies gilt nicht nur für den geburtshilflichen Bereich der Hebammentätigkeit, sondern für alle Bereiche mit Kontakt zu Frauen, Kindern und Familien.

Beispiele für Notfälle außerhalb der Geburtshilfe können sein:

  • Blutungen in der Schwangerschaft und im Wochenbett
  • psychische Störungen mit akuter Eigen- oder Fremdgefährdung
  • akute Erkrankung des Neugeborenen (Sepsis, Apathie, Atemnot)
  • anaphylaktischer Schock durch allergische Reaktion
  • allgemeinmedizinischer Notfall (Epileptischer Anfall, akute Atemnot, Herz-Kreislaufproblem)
  • Unfall im Kursbereich
  • Notfall durch eigene Fehler (beispielsweise Medikamentenverwechslung).

Die Organisation für den Notfall erfolgt in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess. In Anlehnung an den Plan-Do-Check-Act-(PDCA-)Zyklus von William Edwards Deming (1900–1993) sind Ablauf und Bestandteile des Notfallmanagements in Abbildung 1 dargestellt (siehe auch DHZ 4/2014, Wandel gestalten).

Die Konzeption richtet sich nach dem Tätigkeitsbereich, der eigenen Organisationsform und dem Vorhandensein von Räumlichkeiten. In ihr werden mögliche Notfälle erfasst und eventuell vorhandene Lücken in der eigenen Organisation geschlossen. Die Konzeption umfasst:

  • fachliche Voraussetzungen und sich daraus ergebende Fortbildungsplanung
  • notwendige Ausrüstung und Arzneimittel
  • Notfallplan zu Verlegung Frau/Kind, Arztruf
  • Liste mit wichtigen Telefonnummern
  •  Dokumentationsvorlagen
  • aktuelle Leitlinien und/oder auf die eigene Praxis angepasste Standards zu möglichen Notfällen (siehe auch DHZ 6/2014 „Leitlinien prüfen" und 9/2014 „Erste Hilfe").

Die Seltenheit von Notfällen bringt es mit sich, dass eine Situation routiniertes Vorgehen erfordert, die nicht Routine ist. So erfolgen in der außerklinischen Geburtshilfe nur 1,3 Prozent der Verlegungen während der Geburt in Eile (Loytved 2014). Bei angenommenen 20 Geburten im Jahr, bedeutet dies nur circa alle vier Jahre in eine Situation zu kommen, die als geburtshilflicher Notfall angesehen werden kann. Bestimmte Notfallsituationen wie beispielsweise ein Nabelschnurvorfall, eine schwere Schulterdystokie oder eine Reanimation passieren manchen Hebammen nur einmal im Berufsleben – vielleicht auch nie. Aber Achtung: Dies sollte nicht dazu verführen, sich in falscher Sicherheit zu wähnen und darüber das Notfallmanagement zu vernachlässigen. Rasche, effiziente Abläufe werden im Notfallmanagement gefördert durch Übungen und Simulationen. Diese können im Rahmen von praxisnahen Fortbildungen, im Team oder gemeinsam mit Hebammen in ähnlicher Arbeitssituation durchgeführt werden.

Daraus gewonnene Erkenntnisse führen zu Verbesserungen in der eigenen Situation, die sowohl fachliche oder organisatorische Aspekte als auch die Dokumentation betreffen können. Bei der Arbeit im Team gilt es Verantwortlichkeiten und Arbeitsteilung zu besprechen, um Missverständnissen in der – auch nonverbalen – Kommunikation vorzubeugen. Erfahrungen mit realen Notfallsituationen fließen in die Organisation ein: Habe ich frühzeitige Warnzeichen erkannt? Habe ich schnell reagiert und einen möglichen Schaden abwenden oder begrenzen können? Wurden die Möglichkeiten zur Nachbearbeitung ausgeschöpft? Ist die Dokumentation lückenlos und nachvollziehbar? Zur Nachbearbeitung können gehören:

  • Fallbesprechungen mit den Beteiligten (zweite Hebamme, Team, Arzt/Ärztin, Verlegungsklinik, Rettungsdienst)
  • Nachbesprechung mit der Frau/dem Paar
  • Supervision/Coaching/Fallbesprechung mit Externen
  • bei eigenen Fehlern die Eingabe in ein Fehlermeldesystem mit Auswertung der Rückmeldungen (siehe Kasten)
  • Analyse der eigenen Dokumentation.

 

Anonyme Fehlermeldesysteme

 

Fehlermeldesysteme werden  klinikintern und im Internet betrieben. Dort besteht die Möglichkeit der anonymen Fallschilderung mit Hinweisen auf Fehlerursachen und zukünftige Präventionsmöglichkeiten. Speziell für Hebammen wurde der Verein „Fälle für Alle“ gegründet. Das System ist besonders geeignet für Hebammen, die alleine arbeiten und wenig Möglichkeit für einen persönlichen Austausch haben. Weitere Informationen unter: www.fälle-für-alle.org.

Aus der Nachbearbeitung sich ergebendes Verbesserungspotenzial fließt in das eigene Notfallkonzept ein. Notfallsituationen sind potenziell traumatisierend für die Frauen, aber auch für die Hebamme selbst. Eine gute Nachbearbeitung beugt lang anhaltenden psychischen Problemen vor.

 

Ausstattung und Medikamente

 

Anhaltspunkte für die notwendige Ausstattung für die geburtshilfliche Tätigkeit finden sich im Ergänzungsvertrag für Geburtshäuser in der Anlage 1, Anhang 1. Sie sind für Geburtshäuser verpflichtend, für die Hausgeburtshilfe bilden sie eine Orientierung. Hebammen mit einem Angebot ohne Geburtshilfe können sich überlegen, welche Bestandteile auch in der Schwangerenvorsorge oder in der Wochenbettbetreuung relevant werden können. Beim Betrieb von Räumlichkeiten beispielsweise für Kurse sind die Vorschriften für Unfallschutz (siehe DHZ 11/2014), Erste Hilfe (siehe DHZ 9/2014) und Brandschutz (siehe DHZ 8/2014) zu beachten. Ausstattung und Medikamente müssen regelmäßig auf  Vollständigkeit, Haltbarkeit und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.

 

Arbeitshilfen

 

Einfache Arbeitshilfen erleichtern im Notfall ein strukturiertes Vorgehen. Sie können laminiert im Hebammenkoffer oder unter der Wickelauflage im Geburtshaus griffbereit liegen. Beispiel siehe Abbildung 2.

Bei der Erstellung einer Kurzanleitung für die eigene Praxis sind die regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. So erfolgt beispielsweise die Anforderung zum Transport eines Neugeborenen teilweise über den allgemeinen Rettungsdienst, teilweise wird dieser von der Kinderklinik angefordert, die zunächst verständigt wird. Wichtig ist, die Aktualität der Arbeitshilfen regelmäßig zu überprüfen und bei der Aktualisierung auch alle Kopien, die an Arbeitsplätzen verteilt sind, zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Telefonlisten, die folgende Nummern enthalten sollten:

  • Rettungsdienst (liegend, normal, mit und ohne Notarzt)
  • Feuerwehr
  • geburtshilfliche Klinik
  •  Kinderklinik
  • Ärztlicher Notdienst
  • Polizei
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • kooperierende Ärzte
  • zweite Hebamme/Vertretung
  • Labor
  • Apotheke.

Formulare, wie beispielsweise ein Übergabebericht bei verlegter außerklinischer Geburt (im Internet zu DHZ 1/2015, Grenzen der Offenbarung), unterstützen die gute Dokumentation, die bei Notfällen oft erst später anhand kurzer Notizen angefertigt werden kann.

 

Strukturiertes Handeln nötig

 

Das Notfallmanagement ist Bestandteil des Risikomanagements. Letzteres enthält, neben der Organisation für den Notfall, weitere Bestandteile, die der Vorbeugung von Notfällen und dem Umgang mit Risiken aller Art gelten. Obwohl – oder gerade weil – Notfälle selten sind, sollte bei der Erstellung eines QM-Handbuches die Initiierung eines Notfallkonzeptes Priorität haben vor allem anderen. Es trägt nicht nur zu höherer Sicherheit für Frauen und Kinder bei, sondern beugt auch Ängsten und Unsicherheiten vor, die entstehen, wenn sich die Hebamme selbst in einer kritischen Situation als „planlos" erlebt hat.

Rubrik: Organisation & Qualität, QM | DHZ 04/2015

Literatur

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV): Neugefasst durch B. v. 16.03.1987 BGBl. I S. 929; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005; Geltung ab 01.01.1983, Anlage 1 http://www.buzer.de/gesetz/6215/a86569.htm (letzter Zugriff: 28.2.2015)

Ergänzungsvertrag nach § 134a SGB V über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen: gültig ab 1.1.2013, Anhang 1 zur Anlage 1 Qualitätsvereinbarung.http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/geburtshaeuser/Komplettversion_Ergaenzungsvertrag_nach__134a_SGB_V__Betriebskostenpauschalen_in_Geburtshaeusern__gueltig_ab_01012013.pdf

Loytved, C.; QUAG e.V.(Hrsg.): Qualitätsbericht 2013. Außerklinische Geburtshilfe in Deutschland (2014)
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