Nordrhein-Westfalen

Fortbildungspflicht ausgesetzt

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat per Verordnung die Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger vorläufig ergänzt: „ (4) Abweichend von Absatz 3 ruht die in Absatz 1 normierte Fortbildungspflicht bis zum 31. Dezember 2020. Das Ruhen der Fortbildungspflicht nach Satz 1 kann durch das zuständige Ministerium bei Fortbestehen oder erneutem Risiko für ein Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 nach einer erneuten Risikobeurteilung um jeweils bis zu einem halben Jahr verlängert werden.“

Quelle: recht.nrw.de, 29.5.2020

Rubrik: Covid-19

Erscheinungsdatum: 10.06.2020