Impfschutz gegen das Respiratorische Synzytial-Virus

Packungsbeilage in anderen Sprachen zulässig

  • Das Paul-Ehrlich-Institut erwartet eine hohe Nachfrage nach dem Antikörper Nirsevimab gegen RSV zu Beginn der Infekt-Saison. Deshalb soll der Hersteller des Impfstoffs kurzfristig auf Packungen des Arzneimittels aus Frankreich und Spanien zurückgreifen können.

  • Ein für Babys empfohlener Impfstoff gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV darf auch dann in Deutschland verwendet werden, wenn die Beschriftung der Verpackung ausschließlich auf Französisch oder Spanisch zu lesen ist. Die Produkte seien pharmazeutisch identisch, erklärte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.

    Hintergrund ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) erst im Juni den Antikörper-Wirkstoff zum Schutz vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) für Neugeborene und Säuglinge empfohlen hat. Das PEI erwartet deswegen eine hohe Nachfrage nach dem Antikörper Nirsevimab zu Beginn der Infekt-Saison im Herbst. Um der Nachfrage nachzukommen, dürfe der Hersteller im September und Oktober Packungen des Arzneimittels aus Frankreich und Spanien in Deutschland auf den Markt bringen.

    Die Kennzeichnungen auf dem Spritzen-Etikett, in der Gebrauchsinformation und auf der Faltschachtel sind damit entweder auf Französisch oder Spanisch. Eine deutschsprachige Packungsbeilage könne man sich auf der Website des PEI herunterladen, erklärte das Institut.

    Schwere Atemwegserkrankungen mit RSV sind der häufigste Grund, warum Kinder im ersten Lebensjahr ins Krankenhaus eingewiesen werden. Die STIKO empfiehlt deswegen einen frühen Schutz bei allen Neugeborenen und Säuglingen. Gespritzt werden soll der Wirkstoff in der ersten RSV-Saison, die auf die Geburt folgt. Die Saison geht üblicherweise von Oktober bis März.

    Während es bei den herkömmlichen Impfungen zumeist mehrere Impfungen (in Form von Grundimmunisierung und möglichen Auffrischimpfungen) und somit mehr Zeit benötigt, um einen umfassenden Impfschutz aufzubauen, sind Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder < 24 Monaten nach der Impfung mit dem Antikörper Nirsevimab sofort geschützt.

    Der Schutz vor RSV soll bald auf Kassenkosten möglich sein. Der Wirkstoff Nirsevimab soll zum Beginn der RSV-Saison in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.

    Quelle: dpa, 2.9.2024 · STIKO, 22.8.2024 · DHZ

    Rubrik: Medizin & Wissenschaft

    Erscheinungsdatum: 10.09.2024