Bundesrat gibt grünes Licht

Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben

Der Bundesrat hat grünes Licht zur Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche gegeben. Ende Juni hatte der Bundestag bereits die ersatzlose Streichung des § 219a im Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen. Somit können Ärztinnen und Ärzte künftig ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne eine strafrechtliche Verfolgung befürchten zu müssen.

§ 219a StGB hatte bislang geregelt, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf. Dadurch konnten Ärztinnen und Ärzte aber auch nicht etwa im Internet sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne Strafverfolgung zu riskieren. Nun wird den Mediziner:innen ein Informationsrecht zugestanden.

Damit aber auch künftig irreführende und unangemessene Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten bleibt, wird auch das Heilmittelwerbegesetz geändert. Das Gesetz regelt bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten, nun werden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug aufgenommen. Hiermit solle sichergestellt werden, dass die Aufhebung des Werbeverbots «nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt», so der Bundesrat.

Quelle: dpa, 8.7.2022 ∙ DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 09.07.2022