Deutscher Hebammenverband e.V.

Zuschläge für den Mehraufwand von Schutzausrüstung

Freiberuflich tätige Hebammen können während der Covid-19-Pandemie zeitlich befristete Zuschläge zu den Materialpauschalen erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 28. April für den Mehraufwand von Schutzausrüstung für Hebammen getroffen.

Die Vereinbarung gilt ausschließlich für erbrachte Leistungen im Zeitraum vom 19. März bis zum 19. Juni 2020. Die Zuschläge sind erst sechs Wochen nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung durch die Hebammen abrechnungsfähig (ab 9. Juni). Grund hierfür ist die Anpassung der Abrechnungssoftware an die neuen Leistungspositionen.

Weitere Informationen: > www.hebammenverband.de/corona/ausserklinisch-arbeiten/verguetung/

Quelle: DHV, 5.5.2020

Rubrik: Covid-19

Erscheinungsdatum: 07.05.2020