Hebammen-Unterstützung.de

Änderungen für Hebammen möglich

  • Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sicherte bei einem Treffen mit Bianca Kasting, Initiatorin der Change.org-Petition, und Sandra Grimm von der Elterninitiative Hebammen-Unterstützung.de zu, die Wahlfreiheit bezüglich des Geburtsortes solle erhalten bleiben.

  • Im Kampf um den Erhalt der Hebammenarbeit bewegt sich etwas: Ein Treffen zwischen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), Bianca Kasting (Initiatorin der change.org-Petition) und Sandra Grimm (Gründungsmitglied der Elterninitiative „Hebammen-Unterstützung.de“) gibt Anlass zu verhaltenem Optimismus. „Die Vorschläge von Hermann Gröhe zeigen, dass das Engagement der Eltern, Interessierten und Hebammen in den vergangenen Wochen nicht auf vollständig unfruchtbaren Boden gefallen sind“, fasst Sandra Grimm das Treffen Anfang Mai in Dormagen zusammen. „Doch solange nicht alle Forderungen erfüllt sind, werden wir weiter für unser Recht kämpfen, die Umstände der Geburten unserer Kinder zu bestimmen. Denn unsere Kinder haben einen guten Start verdient.“

    Der von Gröhe vorgeschlagene Sicherstellungszuschlag soll vor allem Hebammen mit niedriger Geburtenzahl zu Gute kommen. Dadurch würden die Versicherungsbeiträge für Hebammen wieder leistbar. Ländliche Regionen sollen davon profitieren und eine flächendeckende Hebammenhilfe sichern. Gröhe ließ im Gespräch allerdings offen, ob trotzdem eine Mindestgeburtenrate gefordert würde.

    Eine solche erachten die Elterninitiativen (Hebammenunterstützung, Happy Birthday, Human Rights in Childbrith, Mehr Gesundheit, Bürgerinitiative Diepholz und Rabeneltern) nicht als zielführend, da hiermit die sicherste Betreuung von Mutter und Kind, die Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme, nicht sichergestellt werden kann. In Großbritannien gilt beispielsweise laut nationaler Richtlinie eine Höchstzahl von 28 Geburten im Jahr pro Vollzeithebamme in einer Klinik noch als sicher (Quelle NICE) – allerdings betreuen diese Hebammen nur Geburten und es müssen keine zusätzlichen Arbeitszeiten für Vorsorge, Kurse und Wochenbettbetreuung oder Rufbereitschaften kalkuliert werden. Die Betreuung von deutlich mehr als zwei Frauen pro Monat, inklusive Vorsorge, Nachsorge, Kursen und Rufbereitschaft zur Geburt, scheint aus Sicht der betreuten Eltern, nicht erstrebenswert und führt nachweislich zu keiner Qualitätsverbesserung in der Geburtshilfe.

    Die Gefahr besteht, dass auf Initiative der Kassen die Mindestanforderungen so gestaltet werden, dass die außerklinischen Hebammen zur Aufgabe gezwungen werden.

    Des Weiteren sollen die Sozialversicherer dazu verpflichtet werden, ihre Regressforderungen nicht mehr bei den Krankenkassen anzumelden, die diese bei der Berufshaftpflichtversicherung der Hebamme einfordern. Damit könnte ein Sinken der Versicherungsprämie einhergehen.

    Zu diesen beiden Punkten wolle der Bundesgesundheitsminister noch in diesem Jahr entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg bringen.

    Zudem sicherte Gröhe zu, dass die Wahlfreiheit weiterhin erhalten bleiben solle. Auch wenn seiner Meinung nach die außerklinische Geburtshilfe nur von einer kleiner Minderheit eingefordert würde.

    „Sicher ist das so“, sagt Grimm. „Letztlich geht es um mehr als die zwei Prozent der Hausgeburten. Vielmehr wäre es ebenfalls wichtig zuzugeben, dass sowohl die klinische als auch die außerklinische Geburtshilfe schon heute nicht mehr flächendeckend und bedarfsgerecht angeboten wird. Es bedarf weiteren Anstrengungen alle Akteure zur Verbesserung dieser Situation.“

    Falls die Bundesregierung sich von diesen Daten und Sorgen nicht überzeugen lässt, weisen die Elterninitiativen darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im sogenannten Ternovsky-Urteil bereits 2010 entschieden hat, dass die europäischen Mitgliedsstaaten unter Bezug auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet sind, das Recht der Gebärenden auf die freie Wahl des Geburtsortes und der Geburtsbegleitung zu garantieren. Falls der deutsche Staat sich nicht in der Lage sehen sollte, dieses Grundrecht zu gewährleisten, werden rechtliche Schritte in Straßburg eingeleitet.

    (Presseinformation Hebammen-Unterstützung.de, 5.5.2014)

    Rubrik: Politik & Gesellschaft

    Erscheinungsdatum: 13.05.2014