Ärztekammer Berlin

Ärzt:innen begrüßen angekündigte Streichung des § 219a Strafgesetzbuch

Die Ärztekammer Berlin hat die im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP beabsichtigte Streichung des § 219a des Strafgesetzbuches begrüßt. Darin geht es um sachliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen durch ärztliche Praxen und andere ärztliche Einrichtungen.

Seit einer Gesetzesreform im Jahr 2019 dürfen Ärzt:innen zwar darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Weitergehende Informationen sind aber nach wie vor nicht möglich. Sie müssen dazu auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen verweisen.

»Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen«, heißt es jetzt in dem Koalitionsvertrag der drei Parteien.

»Die Ärztekammer Berlin hat das Verbot sachlicher Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen immer scharf kritisiert. Es kollidiert mit dem berechtigten Informationsanspruch der schwangeren Frauen. Aus ärztlicher Sicht ist eine möglichst umfassende, sachliche Information und Aufklärung bei einem derartig weitreichenden Eingriff mehr als geboten«, sagte Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin.

Kritik an der geplanten Neuregelung kommt hingegen von der »Aktion Lebensrecht für Alle« (ALfA). Für die Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski »etikettiert« die geplante Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch vorgeburtliche Kindstötungen zu einem normalen Mittel der Geburtenregelung um und »versieht sie mit einem Schutzanstrich, der den Anschein der Legalität erwecken soll«, sagte sie.

Das sieht die Berliner Ärztekammer anders: »Es ist höchst erfreulich, dass durch die angekündigte Streichung des § 219a den betroffenen Frauen zukünftig die Möglichkeit gegeben wird, sich unbeschränkt von ihrer Ärztin oder von ihrem Arzt über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs informieren lassen zu können. Dies unterstützt eine informierte und abgewogene Entscheidung der Frau und dient damit dem Lebensschutz«, sagte deren Vizepräsident Matthias Blöchle.

Quelle: aerzteblatt.de, 30.11.2021 ∙ DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 02.12.2021