DBfK

Aktion „Mein Recht auf Frei“ gestartet

Am 1. Februar startete der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) eine neue bundesweite Aktion unter dem Motto: „Mein Recht auf Frei“. Die Initiative, die über mehrere Monate laufen soll, widmet sich dem gesicherten, respektierten Dienstfrei und der Verlässlichkeit des Dienstplans, wie es der Gesetzgeber vorgegeben hat, sowie dem Einhalten von rechtskonformen Arbeitspausen.

Dass Pflegefachpersonen durch die Lücken und die Unterbesetzung, die bei kurzfristigem Personalausfall und/oder Arbeitsspitzen entstehen, sehr häufig auf ihre durch das Arbeitszeitgesetz vorgeschriebenen Arbeitspausen verzichten, um die PatientInnenversorgung sicherzustellen, ist schon beinahe Normalität geworden. Dass man sie immer wieder auch in ihrem dienstplanmäßigen Frei oder Urlaub zuhause anruft und zum „Einspringen“ nötigt, ist ebenfalls gängige Praxis. Beides verstößt aber gegen geltendes Arbeitsrecht.

Die Webseite der Aktion „Mein Recht auf Frei“ wird laufend ergänzt und ist ab sofort aufzurufen unter www.dbfk.de/de/Mein-Recht-auf-Frei.php.

(DBfK, 1.2.2016)

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 15.02.2016