Hamburg

Aktionsplan „Gesunde Geburt in Hamburg“

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat mithilfe einer Fachkommission, die aus VertreterInnen der Geburtskliniken, der Krankenkassen, der Ärztekammer Hamburg, der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, des Hebammenverbands Hamburg, des Berufsverbands der Frauenärzte, einer Elterninitiative sowie der Gesundheits- und Sozialbehörde besteht, einen ersten Vorschlag für einen Aktionsplan „Gesunde Geburt in Hamburg“ entwickelt. Diese Handlungsfelder sollen nach der konstituierenden Sitzung der Kommission Ende Januar durch deren Mitglieder in Arbeitsgruppen beziehungsweise Fachgesprächen ausgearbeitet und mit konkreten Maßnahmen umgesetzt werden.

Der quantitative und qualitative Ausbau der Geburtshilfe in Hamburg soll beraten werden. Dabei werden auch neue Konzepte wie zum Beispiel der von Hebammen geleitete Kreißsaal von der Fachkommission „Gesunde Geburt“ geprüft.

Die Unterstützung und Begleitung von jungen Familien mit besonderen Belastungen ist seit Jahren in Hamburg durch die Frühen Hilfen (unter anderem durch Babylotsen, Familienhebammen und Mütterberatung) gewährleistet. Aufgrund der steigenden Inanspruchnahme sollen die Frühen Hilfen bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Zum Ausbau der Wochenbettbetreuung durch Hebammen wurde zusammen mit dem Hebammenverband ein Online-Hebammenportal eingerichtet, das die Suche nach vorgeburtlicher und nachgeburtlicher Betreuung erleichtert. Dessen Nutzung soll evaluiert und genutzt werden, um regionale Versorgungsengpässe auszumachen und zu überwinden. Neue ambulante Angebote wie Hebammensprechstunden, zum Beispiel in städtischen Einrichtungen, sollen realisiert werden.

Zudem will die Fachkommission „Gesunde Geburt“ Maßnahmen unterstützen, die die Arbeitsbedingungen von Hebammen verbessern. Dazu gehört ein adäquates Personalkonzept in der stationären Geburtshilfe.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Qualitätskriterien für die geburtshilfliche Versorgung entwickelt, die einen bundesweiten Vergleich über die Güte der Behandlung ermöglichen. Diese Informationen sollen künftig noch besser genutzt werden, um die Qualität der Hamburger Geburtskliniken zu bewerten und bei Nicht-Einhaltung der Qualitätsvorgaben über die Krankenhausplanung zu intervenieren.

Quelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, 29.1.2020

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 12.02.2020