Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)

Aktualisierte Empfehlungen zu Covid-19 für die Geburtshilfe

  • Verschiedene Fachgesellschaften haben gemeinsam ihre Empfehlungen zur Betreuung infizierter Schwangerer und deren Neugeborenen aktualisiert.

  • Die geburtshilflichen und pädiatrischen Fachgesellschaften haben ihre Empfehlungen zur Versorgung infizierter Schwangerer und deren Neugeborenen aktualisiert. Nach 21 Monaten Covid-19-Pandemie hat die wissenschaftliche Datenlage zahlreiche neue Erkenntnisse hervorgebracht, die von der Autor:innengruppe jetzt in einem umfangreichen Update zusammengetragen wurden.

    In praktisch gehaltenen Empfehlungen äußern sich die Autor:innen zunächst zur Covid-19-Schutzimpfung – basierend auf und im Einklang mit den gültigen STIKO-Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Die STIKO empfiehlt seit September 2021 ab dem zweiten Trimenon mit einem mRNA-basiertem Impfstoff zu impfen. Auch Wöchnerinnen und Stillende sollten gegen Covid-19 geimpft werden. Eine Immunisierung im ersten Trimenon oder vor Eintritt der Schwangerschaft ist keine Indikation, um die Schwangerschaft zu beenden, betonen die Autor:innen. Schwangere sollten grundsätzlich als Hochrisikogruppe betrachtet werden, da sie ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und ungünstige Schwangerschaftsergebnisse haben. Fest steht: Bisher wurden gemäß Infektionsschutzgesetz bundesweit an die 10.000 Fälle von Sars-CoV-2-positiven Schwangerschaften gemeldet, darunter zahlreiche intensivpflichtige Patientinnen sowie mehrere Fälle mit tödlichem Ausgang.

    In dem Update berichten die Autor:innen auf Basis der wissenschaftlichen Literatur, dass eine vaginale Geburt auch im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion oder Covid-19-Erkrankung durchgeführt werden kann. Eine Geburtseinleitung oder ein Kaiserschnitt sollte bei einer Sars-CoV-2-positiven Schwangeren nur dann durchgeführt werden, wenn sie medizinisch begründet ist. Zudem stellt eine Covid-19-Erkrankung keine Kontraindikation zur Regionalanästhesie dar und sollte zu einem frühen Zeitpunkt in Erwägung gezogen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine frühe Schmerzlinderung die Belastung von Herz und Lunge unter der Geburt reduzieren kann.

    Eine Trennung von erkrankter Mutter und gesundem Kind sei dann nicht erforderlich, wenn Hygieneregeln und Maßnahmen zur Vermeidung einer Virusübertragung eingehalten werden. Haut-zu-Haut Kontakt zwischen Mutter und Kind soll unter Einhaltung der Hygieneregeln und -maßnahmen ermöglicht werden. Hierzu zählen die Händedesinfektion, Mund-Nasen-Schutz und kein Schleimhautkontakt wie etwa Küssen.

    Vor dem Hintergrund, dass Frauen mit nachgewiesener oder vermuteter Sars-CoV-2-Infektion geringere Stillraten aufweisen, raten die Autor:innen dazu, dass auch Sars-CoV-2-positiven Müttern das Stillen ermöglicht werden sollte. Das Risiko einer Übertragung von Sars-CoV-2 durch Muttermilch ist bei Einhaltung der Hygieneempfehlungen als sehr gering einzustufen. Dagegen ist neben den bekannten Vorteilen des Stillens ein möglicher passiver Immunschutz denkbar. Wichtig sei eine praktische Anleitung zu den speziellen Hygieneregeln beim Stillen. Hierzu zählt neben Maßnahmen der Atemhygiene (Mund-Nasen-Schutz) vor allem die Reinigung von Händen, Brust und Milchpumpe. Das Abpumpen und anschließende Füttern durch eine gesunde Betreuungsperson ist – beispielsweise bei räumlicher Trennung – eine mögliche Alternative.

    Die Empfehlungen basieren auf einem sorgfältig abgestimmten Expert:innenkonsens und können sich – insofern neue Erkenntnisse veröffentlicht werden – zeitnah ändern. Die Verantwortung für das konkrete Vorgehen bleibt bei dem vor Ort medizinisch betreuenden Team, dessen Entscheidungen durch diese Empfehlung unterstützt werden sollen.

    Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, Update vom 30.6.2020. https://www.dggg.de/fileadmin/data/Presse/Pressemitteilungen/2021/COVID-19__Kreisssaalempfehlungen_der_DGGG__FAQ_fuer_Schwangere_und_weitere_Informationen/Aktualisierte_Empfehlungen_SARS-CoV-2_COVID-19.pdf ∙ idw online, 5.11.2021 ∙ DHZ

    Rubrik: Covid-19 Praxis

    Erscheinungsdatum: 09.11.2021