Bayern

Angepasste Hebammengebührenverordnung für die Behandlung von Privatpatientinnen

Seit dem 1. April bekommen freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger in Bayern für die Behandlung von nicht gesetzlich versicherten Patientinnen mehr Geld.

Die Hebammengebührenverordnung regelt die Abrechnung von Hebammenleistungen gegenüber nicht gesetzlich krankenversicherten Frauen. Für diesen Bereich der Hebammenvergütung sind die Bundesländer zuständig. Der sogenannte Steigerungssatz lag bislang bei 1,8 % und wird nun auf 2,0 % angehoben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, 31.3.2019

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 10.04.2019