Augenscreening von Kleinkindern
Einen neuen Vertrag zum Augenscreening bei Kleinkindern hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mit der Knappschaft-Krankenkasse geschlossen. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands beteiligt sich daran.
Kleinkinder zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat, die bei der Knappschaft versichert sind, bekommen dafür auf Wunsch der Eltern einen Termin bei einem teilnehmenden Augenarzt. Bei Risikofaktoren erhalten sie den Termin auch früher.
Der Augenarzt führt die notwendigen Untersuchungen durch, erläutert den Eltern die Befunde und bespricht gegebenenfalls das familiäre Risiko für Sehstörungen. Außerdem gibt er den Eltern einen Befundbogen zur Weiterleitung an den Kinderarzt mit. Die Knappschaft-Krankenkasse vergütet den zusätzlichen Untersuchungs- und Beratungsaufwand außerbudgetär.
(aerzteblatt.de, 26.3.2014)