Nordrhein-Westfalen

Auszeichnung als stillfreundliche Kommune

  • Sandra Schüren, Dorothea Krollmann, Dagmar Schaps und Hildegard Crampen (v.l.n.r.) freuen sich über die Auszeichnung »Stillfreundliche Kommune«.

  • Der Kreis Heinsberg ist durch den Landesverband der Hebammen Nordrhein-Westfalen e.V. als stillfreundliche Kommune ausgezeichnet worden. Über diesen Erfolg freuen sich Dorothea Krollmann, Leiterin der Frühen Hilfen im Kreis Heinsberg, und ihr Team. Stillen sei, sofern möglich, eine der besten Ernährungsformen von Säuglingen in den ersten Monaten, erklärt Dorothea Krollmann. »Neben den gesundheitlichen Aspekten entwickelt sich beim Stillen eine besonders innige Bindung zwischen Mutter und Kind.«

    Der Landeshebammenverband NRW hat eine Aktion zur Förderung des Stillens gestartet und ruft Verwaltungen auf, Räume für stillende Mütter zur Verfügung zu stellen. Die Kreisverwaltung Heinsberg möchte die Aktion des Landeshebammenverbandes unterstützen. Deshalb hat das Team der Frühen Hilfen im Kreis Heinsberg eine gemütliche und zweckmäßige Still-Lounge in der Kantine der Kreisverwaltung an der Valkenburgerstraße in Heinsberg eingerichtet. Ein Wickelraum ist nur wenige Meter weiter ebenerdig zu erreichen. Die Ausschilderung zur Still-Lounge erfolgt über selbsterklärende Piktogramme, damit auch Mütter, die die deutsche Sprache nicht lesen können, den Weg zur Still-Lounge finden können. »Dies ist ein weiterer Schritt zur Familienfreundlichkeit unserer Verwaltung«, sagt Dorothea Krollmann.

    Die Verwaltungen, die der Aktion folgen, werden vom Landeshebammenverband als »Stillfreundliche Kommune« zertifiziert. Alle öffentlichen Gebäude, die zertifiziert werden, erscheinen auf der Landkarte der stillfreundlichen Kommunen auf der Website des Landesverbandes, so nun auch die Kreisverwaltung Heinsberg.

    Der Landesverband der Hebammen NRW gab bekannt, dass sämtliche Anforderungen an die Stillfreundlichkeit erfüllt wurden, das Team der Frühen Hilfen freut sich über das familienfreundliche Angebot. »Wir gratulieren dem westlichsten Kreis Deutschlands zur Zertifizierung und dem Eintrag auf der ›Landkarte der stillfreundlichen Kommunen‹.«

    Die Voraussetzungen, um als stillfreundliche Kommune ausgezeichnet zu werden, sind leicht zu erfüllen:
    •    Es muss ein geschützter Bereich in allen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr bereitgestellt werden.
    •    Es muss ein kostenloses Getränk wie etwa Leitungswasser geben.
    •    Der Stillbereich muss einen bequemen Stuhl und eine Wickelmöglichkeit bieten.
    •    Es müssen gut sichtbare Wegweiser zum Stillbereich führen.

    Materialien zur Aktion »stillfreundliche Kommune« stehen im Mitgliederbereich für die Kreisvorsitzenden bereit. Mehr dazu findet sich auf den Seiten des Kreises Heinsberg: > https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/aktuelles/?pid=5437

    Mehr zur Kampagne »Stillfreundliche Kommunen« des Landesverbandes gibt es hier: > https://www.hebammen-nrw.de/cms/kampagnen/stillfreundliche-kommune/

    Quelle: Kreisverwaltung Heinsberg, 16.2.2022, Landesverband der Hebammen Nordrhein-Westfalen, 21.2.2022 · DHZ

    Rubrik: Regionales

    Erscheinungsdatum: 22.02.2022