Eltern in der Corona-Krise

Berechnungsgrundlage für Elterngeld wird vorübergehend angeglichen

Mütter und Väter sollen wegen der aktuellen Lage keine Nachteile beim Elterngeld haben. Der Bundestag beschloss einen Gesetzentwurf der großen Koalition, der die Berechnungsgrundlage vorübergehend ändert. Normalerweise wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt für die Berechnung herangezogen. Wenn jemand wegen der Krise gerade weniger verdient, sollen die betreffenden Monate nun nicht mitgerechnet werden, so dass das Elterngeld nicht niedriger ausfällt.

Wer in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeitet und deswegen keine Elternzeit nehmen kann, darf diese außerdem aufschieben. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – werden gelockert, wenn Teilzeit momentan so nicht einzuhalten ist. Der Bundesrat muss den Ausnahmeregelungen zwar noch zustimmen, sie sollen dann aber rückwirkend zum 1. März gelten.

Quelle: dpa, 7.5.2020 · DHZ

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 11.05.2020