Deutscher Hebammenverband e.V.

Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz für Hebammen

Im Rahmen der zweitägigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Düsseldorf haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder Mitte Juni die Bundesregierung aufgefordert, ein Gutachten zur Versorgungssituation mit Hebammenhilfe in Auftrag zu geben. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) fordert seit Jahren die Erhebung valider Daten. Auch der Sicherstellungszuschlag soll auf den Prüfstand: Der Bund soll untersuchen, ob diese Ausgleichzahlung für die jährlich steigenden Haftpflichtprämien die finanzielle Belastung der freiberuflichen Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, tatsächlich auffängt.

 „Jede Frau soll die Hebammenhilfe erhalten, die sie wünscht und benötigt“, sagt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des DHV. „Wir freuen uns, dass die von unserer Seite seit Jahren geforderten Daten zur Hebammenhilfe jetzt erhoben werden sollen. Der Unterversorgung mit Hebammenhilfe muss dringend begegnet werden. Dazu ist eine Analyse der Situation unbedingt nötig. Wir müssen auch nach den Ursachen für die aktuelle Problematik suchen.“ Der DHV stehe bei der Datenerhebung gerne unterstützend zur Seite, ergänzt Geppert-Orthofer.

Auch die Wirkung des Sicherstellungszuschlags für Hebammen soll überprüft werden. Dieser gleicht seit Juli 2015 einen großen Teil der jährlich steigenden Haftpflichtbeiträge von freiberuflichen Hebammen, die Geburtshilfe anbieten, aus. Diese Ausgleichszahlung der Krankenkassen sollte die zunehmende finanzielle Belastung mildern. Zugleich war das Ziel, dem Rückzug von Hebammen aus der Geburtshilfe entgegenzuwirken. „Auch wenn der Sicherstellungszuschlag für viele Hebammen eine Entlastung bedeutet, ist er für uns nur eine Zwischenlösung“, so Ursula Jahn-Zöhrens, Präsidiumsmitglied und Beirätin für den Freiberuflichenbereich beim DHV. Die Überprüfung des Instruments begrüßt sie und fordert: „Wir benötigen eine tragfähige langfristige Lösung. Nur so können wir die sich immer weiter nach oben drehende Preisspirale und die damit einhergehende finanzielle Belastung der Kolleginnen endgültig stoppen.“ Am 1. Juli erhöht sich die zu zahlende Haftpflichtprämie von aktuell 7.639 Euro auf 8.174 Euro.

Quelle: DHV, 21.6.2018

 

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 22.06.2018