Bessere Finanzierung für Schwangerschaftsberatungsstellen gefordert
Seit 25 Jahren lösen die 56 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen verlässlich, flächendeckend und wohnortnah das gesetzlich garantierte Recht jeder Frau und jedes Mannes ein, sich in allen Fragen, die das Thema Schwangerschaft berühren, beraten zu lassen.
„Wie kann es sein, dass wir als freie Träger im Auftrag des Landes so gut wie möglich einen Rechtsanspruch einlösen und dafür 20 Prozent der Kosten selber tragen sollen?“, fragt Thomas Emmrich, Geschäftsführer der Diakonie Pirna. Zwar gäbe es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2003, dass Eigenmittel des Trägers von bis 20 Prozent gefordert werden könnten. Aus dieser Kann-Formulierung habe aber der Freistaat Sachsen die Regel gemacht. Er geht bei seiner Berechnungsgrundlage grundsätzlich von 20 Prozent Eigenmitteleinsatz aus.
„Soll das bislang noch wohnortnahe und flächendeckende Beratungsangebot erhalten bleiben, muss der Freistaat den Förderbetrag neu festsetzen.“, fordert Emmrich im Sinne aller freien Träger in der Liga. Noch besser wäre freilich das Thüringer Modell: Dort übernimmt der Freistaat 100 Prozent aller Personal- und 80 Prozent aller Sachkosten.
(Liga der Freien Wohlfahrtspflege, 3.8.2016)