Baden-Württemberg

Bessere Hilfen für Schwangere in Notlagen

Der Stiftungsrat der Landesstiftung „Familie in Not“ hat beschlossen, die Vergabe der Bundesstiftungsmittel „Mutter und Kind“ in Baden-Württemberg neu zu gestalten.

Baden-Württemberg erhält jährlich rund 11,5 Millionen Euro aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Künftig werden die Einkommensgrenzen, bis zu denen finanzielle Hilfen gewährt werden, im Rahmen der Vergaberichtlinien vor allem für Familien deutlich angehoben. So kommen insgesamt mehr Schwangere in den Genuss einer Unterstützung.
Gleichzeitig wird die Vergabe der Zuwendung flexibilisiert. Schwangere erhalten zukünftig eine einmalige Zuwendung von bis zu 1.000 Euro, die sie flexibel für Schwangerschaftskleidung, die Erstausstattung des Kindes, für Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände, die Weiterführung des Haushalts oder für Betreuung des Kleinkindes verwenden können.
Als neues Modul wird in Zukunft die Möglichkeit aufgenommen, junge schwangere Frauen, die sich noch in Ausbildung oder im Studium befinden, darin zu unterstützen, mit dem Kind die angefangene Ausbildung oder das Studium abzuschließen. Hierfür können unter Berücksichtigung der geltenden Einkommensgrenzen finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt und zu den Kinderbetreuungskosten bis zum Ende der Ausbildung oder längstens bis Ende des 3. Lebensjahres des Kindes gewährt werden. Ist aufgrund der Geburt eines Kindes ein Wohnungswechsel erforderlich, können weiterhin finanzielle Hilfen für Kautionen, Umzugs- und Renovierungskosten beantragt werden.

Die Neuerungen sollen nach Beschluss des Stiftungsrates zum Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt wie bisher über die staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.
(Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Pressemitteilung Nr. 069/2014, 19.5.2014)

Rubrik: Regionales

Erscheinungsdatum: 01.01.1970