Gemeinsamer Bundesausschuss

Bluttests vor der Geburt werden Kassenleistung

Schwangere Frauen sollen Bluttests vor der Geburt auf ein Down-Syndrom des Kindes künftig unter engen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vam 19. September in Berlin.

Bei der geplanten Änderung geht es um die Untersuchung fetaler DNA im Blut der Schwangeren auf ein Vorliegen einer Trisomie 13, 18 und 21. Der G-BA hat geprüft, ob und wie nicht-invasive molekulargenetische Tests (NIPT) – im Vergleich zu bisher im Rahmen der GKV erbringbaren Untersuchungen wie der invasiven Chorionzottenbiopsie und Amniozentese – eingesetzt werden können.

Möglich sein soll die neue Kassenleistung „nur in begründeten Einzelfällen“ für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach einer ärztlichen Beratung, verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen. Durch die "sehr engen Voraussetzungen" werde klar und eindeutig geregelt, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares "Screening" eingesetzt werde, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Ziel ist es laut G-BA, Risiken einer sonst erforderlichen invasiven Untersuchung zu vermeiden.

In Anspruch genommen werden kann die neue Kassenleistung vorerst noch nicht – zunächst muss voraussichtlich Ende 2020 die verpflichtende Versicherteninformation beschlossen werden. Auch das Bundesgesundheitsministerium muss die Beschlüsse billigen.

Quelle: dpa, 19.9.2019 G-BA, 19.9.2019. www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/789/   DHZ

 

Rubrik: Schwangerschaft

Erscheinungsdatum: 19.09.2019