Bundesratsinitiative muss zügig in Gesetzen münden
Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt eine Gesetzesinitiative zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe. Er fordert, dass nun endlich Taten folgen müssen. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben Mitte März einen entsprechenden Antrag eingebracht, der vom Bundesrat mit großer Mehrheit angenommen wurde. Anlass ist die dramatische Lage auf dem Versicherungsmarkt.
„Wir begrüßen, dass sich der Bundesrat mit der Problematik einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe befasst“, sagt Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e.V. „Wir brauchen jetzt eine Lösung, damit die Hebammenhilfe in Deutschland nicht kollabiert. Der Bundesratsbeschluss muss zügig in Gesetzesinitiativen münden. Die Hebammenverbände müssen an der Entwicklung von Lösungen beteiligt werden.“ Grundlage für mögliche Gesetzesänderungen kann der Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe sein, der sich bereits seit der vergangenen Legislaturperiode mit dem Thema befasst. Der Abschlussbericht wird im April erwartet. Der Beschluss des Bundesrates fordert eine tragfähige Lösung zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe. Es soll kurzfristig eine angemessene Vergütung der Tätigkeit freiberuflicher Hebammen in der Geburtshilfe erreicht werden. Die Bundesregierung soll außerdem prüfen, ob die Absicherung des Haftungsrisikos in der Geburtshilfe erreicht werden kann durch eine erweiterte Trägerhaftung oder einen steuerfinanzierten Haftungsfonds für über fallbezogene Haftungshöchstgrenzen hinausgehende Schäden.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 14. März noch einmal den Ausgleich von Kostensteigerungen durch den GKV-Spitzenverband als kurzfristige Lösung genannt. Der DHV weist darauf hin, dass dieser bereits seit ein paar Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Er könne jedoch nur eine Notfallhilfe bedeuten, damit ab Juli 2014 mit der erneuten Erhöhung der Haftpflichtprämie um 20 Prozent auf 5.091 Euro Jahresbeitrag nicht noch mehr freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen aufgeben. Zudem ist der Ausgleich an die Einzelvergütungsposten gekoppelt. Das bedeutet, dass vor allem die Hebammen profitieren, die viele Geburten durchführen.
(DHV, 14.3.2014; DHZ 4/2014)