Digitale Hebammenleistungen als Ergänzung?
Digitale Hebammenleistungen können nach Ansicht der Bundesregierung das bestehende Versorgungsangebot ergänzen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Der persönliche Kontakt mit Hebammen in der Schwangerschaft sei für die Frauen in vielen Fällen zwar nicht zu ersetzen, es könne aber damit gerechnet werden, dass „auch im Bereich der Versorgung mit Hebammenhilfe digitale Hebammenleistungen an Bedeutung gewinnen werden“, heißt es von der Bundesregierung.
Sie weist darauf hin, dass sich Hebammen künftig auch an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen lassen, wie es im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vorgesehen ist. Der GKV-Spitzenverband könne mit den Berufsverbänden der Hebammen Verträge schließen, damit auch digitale Versorgungsleistungen abgerechnet werden könnten.
Die Bundesregierung möchte einen generellen Hebammenmangel in Deutschland derzeit nicht einräumen. Das war auch ein Aspekt der Kleinen Anfrage gewesen. Es lägen „keine verlässlichen Daten“ dazu vor, die die „pauschale Annahme“ eines „akuten Mangels“ belegen würden, heißt es.
Verschiedene Bundesländer hätten Gutachten in Auftrag gegeben, um die Versorgungslage auf einer soliden Datenbasis beurteilen zu können. „Dabei kommt ein Teil der Länder zu dem Ergebnis, dass es keine Probleme bei der Hebammenversorgung gibt. Andere Länder bejahen einen Engpass in bestimmten Regionen“, so die Bundesregierung.
Für Katrin Helling-Plahr, FDP-Gesundheitsexpertin und Mitglied im Gesundheits- und Rechtsausschuss, sind die Antworten nicht nachvollziehbar. Sie kritisierte: „Die Bundesregierung scheint die Auffassung zu vertreten, es gäbe keinen akuten Hebammenmangel. Mit dieser Ansicht dürfte sie gegenwärtig wohl ziemlich allein dastehen“.
Quelle: aerzteblatt.de, 22.7.2019 ∙ DHZ