Bundesverfassungsgericht

Eilanträge gegen das Gesetz zur Masernimpfpflicht abgelehnt

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge von zwei Familien gegen das Gesetz zur Masernimpfpflicht zurückgewiesen. Die Eltern von Kleinkindern hatten erreichen wollen, dass sie ihre Kinder auch ohne den Impfnachweis in Kindertagesstätten beziehungsweise bei einer Tagesmutter zumindest solange betreuen lassen dürfen, bis über ebenfalls eingereichte Verfassungsbeschwerden dazu entschieden ist.

Dies lehnten die Richter des ersten Senates nach einer Mitteilung vom 18. Mai ab. Das Interesse, Kinder ohne die Schutzimpfung in einer Gemeinschaftseinrichtung betreuen zu lassen, müsse gegenüber dem Interesse an der Abwehr des Risikos einer Maserninfektion für Leib oder Leben vieler Menschen zurücktreten. Der Beschluss der Verfassungsrichter war am 11. Mai ergangen (Az.: 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20).

Wann über die Verfassungsbeschwerden von insgesamt vier Familien entschieden wird, ist noch unklar. Die Eltern werden von der „Initiative freie Impfentscheidung“ und dem Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. .“ unterstützt. Aus ihrer Sicht wird ihnen jede Möglichkeit einer externen Betreuung ihrer Kinder genommen.

Quelle: dpa, 18.5.2020 · DHZ

Rubrik: Recht

Erscheinungsdatum: 19.05.2020