Deutscher Bundestag

ElterngeldPlus verabschiedet

Der Bundestag hat am 7. November 2014 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Mit den Neuregelungen soll es für Mütter und Väter künftig einfacher werden, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Das neue Gesetz zum ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
„Mit dem ElterngeldPlus und einer flexibleren Elternzeit ermöglichen wir es mehr Frauen und Männern, ihre Anforderungen in der Familie und im Beruf partnerschaftlich aufzuteilen. Das ist der Wunsch vieler Eltern, dem wir nachkommen“, sagte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig.

Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. In Zukunft wird für alleinerziehende Eltern an den steuerlichen Entlastungsbetrag nach Paragraph 24b EStG angeknüpft, damit sie von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Weitere Informationen finden sich unter www.bmfsfj.de.

(Pressemitteilung des BMFSJ, 7.11.2014)

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Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 18.11.2014