Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Empfehlungen zur vertraulichen Geburt

Am 1. Mai 2014 ist das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, schwangere Frauen mit Anonymitätswunsch zu beraten und ihnen eine medizinisch begleitete Geburt zu ermöglichen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat sich in der Vergangenheit wiederholt für die Möglichkeit der vertraulichen Geburt ausgesprochen und Empfehlungen erarbeitet. Bei der Umsetzung ist maßgeblich, wie gut es gelingt, schwangere Frauen mit einem Anonymitätswunsch in das Beratungssystem zu lotsen, während des gesamten Verfahrens der vertraulichen Geburt den Vertraulichkeitsschutz für die Identität der Frau herzustellen und sicherzustellen, dass die Frau und die beteiligten Einrichtungen mit dem Pseudonym agieren können.

Die vollständige Empfehlung vom 15. Dezember 2015 ist im Internet zu finden unter: www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-stellungnahmen-2015-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-vertraulichen-geburt-1859,724,1000.html.

(Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., 21.12.2015; Deutsche Liga für das Kind, 21.1.2016)

Rubrik: Geburt

Erscheinungsdatum: 15.02.2016