Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Erste Studie zur weiblichen genitalen Beschneidung in Deutschland

Anlässlich des Internationalen Tages gegen die weibliche genitale Beschneidung am 5. Februar hat das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) erstmals eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vorgestellt. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Beschneidung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche genitale Beschneidung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent.

Die weibliche genitale Beschneidung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Beschneidung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter „Ferienbeschneidungen“.

Die „Empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland“ ist abrufbar unter: https://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/

(BMFSFJ, 6.2.2017)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 10.02.2017