DHV

Erster Schritt zur Sicherung der Hebammenhilfe

Der Deutsche Bundestag hat am 5. Juni einen Sicherstellungszuschlag beschlossen, der die Haftpflichtkosten für Hebammen abfedern soll, die wenige Geburten im Jahr betreuen. Die Regelungen traten bereits am 6. Juni in Kraft. Ziel ist es, die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe einschließlich der freien Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten.

„Hebammen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung Schwangerer, Mütter und Familien. Die Versorgung mit Hebammenhilfe soll deshalb gesichert sein. Wir begrüßen diese Zielsetzung und die schnelle Umsetzung des Gesetzesvorhabens“, bewertet Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e.V. die Neuregelungen. Entscheidend sei nun aber, wie sich die konkrete Umsetzung ausgestaltet. „Wir brauchen schnell ein erfolgreiches Verhandlungsergebnis, denn in wenigen Wochen steht die erneute Erhöhung der Haftpflichtprämie an“, so Klenk. Die Verhandlungen der Hebammenverbände mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zum Ausgleich der Haftpflichtprämie seien erst kürzlich gescheitert. Grund war das Angebot des Spitzenverbandes, das keinen Ausgleich für alle betroffenen Hebammen bedeutet hätte. Die nun verabschiedeten Regelungen böten eine neue Grundlage für die weiteren Verhandlungen, da bereits für Geburten ab dem 1.7.2014 Zuschläge zur Haftpflichtprämie vereinbart werden sollten. Diese wirkten bis zum 30.6.2015, danach trete der Sicherstellungszuschlag in Kraft. „Die Steigerungen der Haftpflicht können damit für einen Teil der in der Geburtshilfe tätigen Hebammen kurzfristig abfangen werden“, so Klenk.

„Weiterhin besteht aber unser Grundproblem: Ab Juli 2016 haben wir keinen Versicherer mehr. Der Sicherstellungszuschlag bietet keine langfristige Lösung der Haftpflichtproblematik“, meinte Klenk. Der DHV fordere deshalb weiterhin langfristige Lösungen, wie die Einrichtung einer Haftungsobergrenze mit einem öffentlich finanzierten Haftungsfonds. Auch der von Bundesminister Gröhe angedachte Regressverzicht der Kranken- und Pflegeversicherung könne ein Baustein für eine Entlastung dieses Fonds sein und solle baldmöglichst geprüft werden.

Zur Sicherung der Qualität der Geburtshilfe sollten bis Ende des Jahres Qualitätsanforderungen vereinbart werden – diese Vereinbarungen seien nicht neu, sondern bereits in Verhandlung. In einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem erbrächten Hebammen ihre Arbeit in hoher Qualität bei anhaltend geringen Schadensfällen.

Alle Neuregelungen finden sich im Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG).

(Pressemitteilung DHV, 5.6.2014)

Rubrik: Politik & Gesellschaft

Erscheinungsdatum: 01.01.1970